Auszug - Veröffentlichung der Namen der stillen Helden
Herr BzStR Mückisch gibt unter Verweis auf das E-Government-Gesetz bekannt, dass einer internen bezirklichen Regelung gemäß auf den Internetseiten der jeweiligen Ämter nur Informationen wie Termine, technische Daten, Veranstaltungshinweise und dergleichen veröffentlicht werden sollen. Es solle auf diese Weise die inhaltliche Hoheit über die Internetseiten behalten werden. Es könne keine inhaltliche Prüfung z.B. wissenschaftlicher Veröffentlichungen durch das Amt erfolgen, um deren Einstellung ins Netz gebeten werde. Kulturamtsleiterin Frau Dr. Hausmann lehnt eine Veröffentlichung der Namen der stillen Helden auf der Seite des Kulturamtes dezidiert ab. Es entspinnt sich eine Diskussion zwischen den Fraktionen über Für und Wider. Aus den Reihen der GRÜNE-Fraktion wird angemerkt, dass es in anderen Bezirken unterschiedliche Ansichten gibt, ob sich die Veröffentlichung der Namen stiller Helden mit dem E-Government-Gesetz verträgt. Konkret wird auf die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf und Neukölln verwiesen.
Es wird über einen Vertagungsantrag der Linksfraktion abgestimmt. Die Vertagung wird mit 10 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen beschlossen. |
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