Auszug - Vorlage zur Beschlussfassung Bezirkshaushaltsplan Steglitz-Zehlendorf für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 (Doppelhaushaltsplan 2018/19) - Antragseinbringung -   

 
 
12. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung Beschlussart: vertagt
Datum: Mo, 11.09.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 17:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
0457/V Bezirkshaushaltsplan Steglitz-Zehlendorf für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 (Doppelhaushaltsplan 2018/19)
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:212/V
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Als Tischvorlage verteilt BzBmin Richter-Kotowski einen Auszug aus dem Investionsprogramm 2017 bis 2021 des Bezirks aus der Drucksache 18/0529 des Berliner Abgeordnetenhauses.

 

Der Ausschussvorsitzende verweist auf die vorliegenden Antworten des Amtes (Anlage 1) zu den im Verlauf der Haushaltsberatungen gestellten Fragen der Ausschussmitglieder.

 

Zur Beantwortung zur Ausfinanzierung der Planstellen im Kapitel 4100 (Gesundheit) Titel 42201 (Bezüge der planmäßigen Beamten) erkundigt sich die SPD-Fraktion zusätzlich, ob dies auch für Titel 42801 (Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten) gelte. BzBmin Richter-Kotowski sagt zu, die Auskunft nachzuliefern.

 

Zur Beantwortung zu Fragen zu Kapitel 3400 (Ordnungsamt) einschließlich des Wirtschaftsplans erläutert das Amt auf Nachfrage der Grüne-Fraktion nochmals, dass die Kosten u.a. auf Basis der Kosten- und Leistungsrechnung erstellt werden und darin Umlagen höherer Gemeinkostenebenen (z.B. Amts- und Abteilungsleitungen, Bezirksamt und BVV) enthalten sind.

 

Bei der Beantwortung zu Kapitel 3500 (Bürgerdienste) Titel 11152 (Gebühren nach verschiedenen landesrechtlichen Vorschriften) stimmen die aufgeführten Beträge nicht mit denen im Haushaltsplan überein. BzStR Karnetzki sagt eine Überarbeitung der Antwort zu.

 

Der Ausschussvorsitzende verweist auf die vorliegenden 12 Änderungsanträge (Anlage 2) der Fraktionen zum Bezirkshaushalt 2018/2019.

 

BzBmin Richter-Kotowski weist darauf hin, dass die beiden Mitteilungen des Bezirksamtes zur Einrichtung einer Stelle für Integrationsmanagement sowie Zurückstellung der Investitionsmaßnahme Erneuerung des Wasserleitungsnetzes Waldfriedhof Zehlendorf als 13. Änderungsantrag (Anlage 3) anzusehen sind.

 

Antrag 1 (CDU-/Grüne-Fraktion)

BzBmin Richter-Kotowski empfiehlt, den genannten Betrag von 75.000 € auf 100.000 € zu erhöhen. Die Änderung wird übernommen. Des Weiteren fügt der Antragsteller folgenden Satz an: „Die Stelle wird mit E10 bewertet; der Stellenplan wird entsprechend angepasst.“

 

Antrag 2 (SPD-Fraktion)

BzBmin Richter-Kotowski mutmaßt, dass der Titel zur Gegenfinanzierung statt 12201 wohl 11201 lauten sollte. Die Änderung wird übernommen.

BzBmin Richter-Kotowski weist auf das Risiko hin, dass eine unrealistische Erhöhung der Einnahmeerwartung wie beim Doppelhaushalt 2016/2017 - von Sen Fin nicht zugelassen werde und zu einer Pauschalen Minderausgabe führen würde.

 

Antrag 3 (SPD-Fraktion)

BzBmin Richter-Kotowski gibt zu Bedenken, dass der Antrag in der vorliegenden Form der Landeshaushaltsordnung widerspricht. Bei der Anschaffung eines Bücherbusses mit Kosten von mindestens 473.000 € handelt es sich um eine Investition, die nicht mit einem Merkansatz in Höhe von 1.000 veranschlagt werden kann. Vielmehr müsste der Betrag komplett in Ansatz gebracht und finanziert werden.

 

Antrag 4 (SPD-Fraktion)

Die Einrichtung eines neuen Titels für eine Einnahme in unbekannter Höhe sieht BzBmin Richter-Kotowski kritisch. Verkaufserlöse sind keine zweckgebundenen Einnahmen, sondern unterliegen dem Grundsatz der Gesamtdeckung gem. § 8 LHO.

 

Antrag 5 (SPD-Fraktion)

BzBmin Richter-Kotowski führt aus, dass die Stellenbesetzungsverfahren bereits vorbereitet werden und bereits Personalmittel anteilig für das Jahr 2017 durch den Nachtrag im Senatshaushalt etatisiert sind und den Bezirken über die Basiskorrektur zur Verfügung gestellt werden. Die beantragte Auflage würde zur Verzögerung der Verfahren führen, da die Stellenbesetzungen dann erst nach dem Beschluss des Doppelhaushalts durch das Abgeordnetenhaus vorgenommen werden könnten.

 

Antrag 6 (SPD-Fraktion)

BzBmin Richter-Kotowski weist darauf hin, dass die Einrichtung eines neuen Titels unnötig sei und stattdessen eine Erläuterung im entsprechenden Titel ausreichend sei. Dem Amt sind bisher keine Probleme bei der Bereitstellung von Mitteln durch das Schulamt für den Sachaufwand der Gremien bekannt.

 

Antrag 7 (SPD-Fraktion)

BzBmin Richter-Kotowski führt aus, dass die zusätzliche Finanzierung von Arbeitsgemeinschaften im Bezirkshaushalt zum Doppelhaushalt 2016/2017 abgeschafft wurde, da den Schulen Mittel aus dem Haushalt der Sen BJF u.a. für Honorarmittel für Arbeitsgemeinschaften zur Verfügung stehen.

 

Antrag 8 (FDP-Fraktion)

BzStR Karnetzki sieht mangels fehlender Mittel derzeit keinen unmittelbaren Bedarf für zusätzliches Personal im Bürgeramt und erläutert, dass die Wartezeit auf einen Termin mittlerweile auf 4 Wochen reduziert werden konnte. BzBmin Richter-Kotowski weist darauf hin, dass sich weiteres Personal in diesem Bereich ungünstig auf die Kosten- und Leistungsrechnung auswirken würde.

 

Antrag 9 (FDP-Fraktion)

BzBmin Richter-Kotowski führt aus, dass aus dem Titel 52601 im Kapitel 3300 lediglich 45.000 €r die Beauftragung von externen Rechtsanwälten für arbeitsgerichtliche Verfahren vorgesehen sind. Für eine Juristenstelle nach A13 würden hingegen 62.000 € benötigt. Über die externe Lösung könnten zudem erfahrene Anwälte der jeweils benötigten Fachrichtung hinzugezogen werden.

 

Antrag 10 (FDP-Fraktion)

BzBmin Richter-Kotowski weist darauf hin, dass beim genannten Kapitel 3910 Titel 42801 gemäß der Übersicht der Zugänge 67,8 VZÄ Regierungspolitik nur ein Stellenanteil von 0,14 mit 8.650 € enthalten ist.

 

Antrag 11 (FDP-Fraktion)

BzBmin Richter-Kotowski erläutert, dass dem Bezirk pro Stelle, die nach E9-E11 eingruppiert werden sollen, 45.000 € + 5.000 € Sachmittelkosten zugewiesen wurden. Die Stellen wurden nach E10 eingruppiert und im Bezirkshaushalt komplett ausfinanziert. Der Fehlbetrag i.H.v. 459.000 € wurde im Bezirkshaushalt querfinanziert. Durch politische Aktivitäten soll möglichst noch im Rahmen der Haushaltsberatungen des Abgeordnetenhauses eine auskömmliche Mittelzuweisung für die Bezirke erreicht werden.

 

Antrag 12 (FDP-Fraktion)

BzBmin Richter-Kotowski betont die Trennung zwischen verfahrensabngiger und verfahrensunabhängiger IKT. Die Mittel für verfahrensunabhängige IKT werden ab 2018 aufgrund des E-Government-Gesetzes zentral im Senatshaushalt bei dem dort etatisierten Bezirkskapitel 2536 nachgewiesen. Die Mittel für verfahrensabngige IKT sind in den einzelnen Bereichen veranschlagt. Die Weiterentwicklung der berlinweit genutzten Fachverfahren obliegt allerdings den zuständigen Senatsfachverwaltungen. Dort muss auch die entsprechende Finanzierung bereitgestellt werden.

 

Antrag 13 (Bezirksamt)

Es besteht kein Beratungsbedarf.


Abstimmungsergebnis:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 (11877 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 (754 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 (4693 KB)    
 
 

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