Der Ausschussvorsitzende weist auf die als Tischvorlage vorliegende Übersicht der Rücklagensituation Stand 24.02.2017 (siehe Anlage 4).
Das Amt erläutert, dass in drei Rücklagearten unterschieden wird. 1) Nicht ausgegebene Mittel für Baumaßnahmen aus der pauschalen Zuweisung, die im Folgejahr wieder zur Verfügung gestellt und verausgabt werden. 2) Rücklagen der Schulen, die diese aus den Lehr- und Lernmittel bilden dürfen und die den Schulen im Folgejahr zusätzlich im Haushalt zur Verfügung gestellt werden. 3) Rücklagen, die aus der Erwirtschaftung von Mehreinnahmen aus Grundstückserlösen bei Erzielung eines positiven Jahresabschlusses entstehen, müssen nicht im Folgejahr verausgabt werden. Abzüglich der geplanten Entnahme für den Haushalt 2017 sowie der zusätzlichen Entnahme für den Ergänzungsplan 2017 verbleiben hierbei 985.181 T € als tatsächliche Rücklage.