Auszug - Keine "Laubbläser" in Steglitz-Zehlendorf
BV Herr Steinhoff bittet um eine Stellungnahme des Amtes. Frau Schellenberg teilt mit, dass im öffentlichen Straßenland die BSR Laubpuster zur Beseitigung des Laubs einsetzt. Sie verliest eine Stellungnahme der BSR. Die BSR teilt mit, dass aus ihrer Sicht ein völliger Verzicht auf diese Geräte nicht möglich ist, da insbesondere im Herbst nur durch den Einsatz von Laubpustern eine effiziente und flächendeckende Laubbeseitigung gewährleistet werden kann. So wäre es bei manueller Bearbeitung nicht möglich, an schwer zugänglichen Stellen, z.B. unter Fahrzeuge zu gelangen. Allerdings hat die BSR zur Vermeidung unnötiger Belastungen der Bevölkerung sowie zum Schutz der Beschäftigten eine Reihe von Vorkehrungen getroffen, Laubpuster dürfen nur noch in der Laubzeit eingesetzt werden und auch dort nur dann, wenn keine Staubentwicklung zu erwarten ist; auch werden die Geräte morgens erst ab 7:00 Uhr eingesetzt. Es werden die modernsten und umweltschonendsten Geräte, zusehends auch akkubetriebene verwendet. BV Herr Ziffels bittet darum, das Antwortschreiben der BSR an das Protokoll anzuhängen.
Der Antrag wird vertagt. |
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