Auszug - Aktueller Sachstand zum Urteil des Bundessozialgerichts bezüglich der Honorarkräfte  

 
 
18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Bildung und Kultur Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 08.05.2024 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Hittorfstraße 5, 14195 Berlin
Ort: RUINE DER KÜNSTE BERLIN
 
Wortprotokoll

BzStRin Richter-Kotowski informiert, dass es keine neuen Entwicklungen bei den Honorarverträgen gibt. Dieses Thema ist deutschlandweit in Kultureinrichtungen und Volkshochschulen relevant. Musikschulen sind weniger betroffen, da dort mehr Festangestellte arbeiten; im Bezirk sind es 25 Prozent, jedoch wird es dauern, diese Zahl zu erhöhen. Die VHS ist auf eine Mischung aus Festangestellten und Honorarkräften angewiesen, und es bedarf einer einheitlichen Lösung für Berlin, um Rechtssicherheit zu gewährleisten. Der Abschluss neuer Honorarverträge könnte strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und Nachzahlungen oder Festanstellungen erzwingen. Rückwirkende Konsequenzen könnten bis zum Urteil von 2022 reichen.

 

BV Frau Concu fragt nach der Dringlichkeit in Bezug auf die Volkshochschule im Vergleich zu den Musikschulen. BzStRin Richter-Kotowski erklärt, dass der 1. August 2024 für die Musikschulen als Stichtag gilt, da die Musiklehrer Rahmenverträge haben, die bis dahin unterzeichnet sein müssen. Bei den Volkshochschulen ist die Dringlichkeit jedoch höher, da das Sommerprogramm ohne unterzeichnete Verträge nicht durchgeführt werden kann.

 

BV Herr Berger fragt nach Fristen bei den Gerichten. BzStRin Richter-Kotowski erklärt, dass das Bundessozialgerichtsurteil von 2022 eine Einzelfallentscheidung ist, die verschiedene, teilweise widersprüchliche Kriterien nennt. Es wird erwartet, dass es deutschlandweit zu Moratorien kommen kann, die zu Umstellungen führen. Die Rechtsprechung bis 2018 bestätigte, dass es sich um Honorarkräfte handelte, dies wurde mit dem Urteil von 2022 umgekehrt. Frau Dr. Stephan (BiKu L) ergänzt, dass die Rechtsämter nun keinen Tatbestandsirrtum mehr erkennen und daher ein Risiko der Strafbarkeit besteht. Alle Neuaufträge sind derzeit gestoppt, was bedeutet, dass die zusätzlichen Mittel des Senats momentan nicht genutzt werden können, um das Programm zu erweitern.

 

Frau Rybczyk (Seniorenvertretung) fragt, ob das Problem nicht nur Berlin betrifft, sondern auch andere Bundesländer und ob es Thema in der Kultusministerkonferenz (KMK) war. BzStRin Richter-Kotowski erklärt, dass andere Bundesländer auch betroffen sind, das Problem jedoch primär kommunale Einrichtungen betrifft. Die Diskussion findet daher vor allem auf kommunaler Ebene statt und hat die Landesregierungen teilweise bisher noch nicht erreicht. Berlin steht aufgrund seines Stadtstaatscharakter vor allem mit Hamburg im Austausch. Einige Städte wie Leipzig, Köln und Bielefeld lösen das Problem teilweise durch Festanstellungen. Ein Weg, der für die Berliner Bezirke in der Form und in der Kürze der Zeit nicht umsetzbar ist. Allein in Steglitz-Zehlendorf wären das ca. 400 neue Festanstellungen das Bezirksamt hat im Moment insgesamt 2.000 Mitarbeiter.

 

BV Frau Concu bringt ein, dass es auch viele Musikschullehrer gibt, die freiberuflich arbeiten wollen. Sie fragt, ob es von der Justizsenatorin Ansätze gibt, wie mit dem Urteil speziell bei Freiberuflern umgegangen werden kann. BzStRin Richter-Kotowski erklärt, dass dieser Aspekt in die Diskussion einbezogen wird. Entscheidend sind allein die Kriterien des Urteils, nicht der Wille der Vertragsparteien oder der Umfang der Arbeit. Sie betont, dass die Senatsverwaltungen an einer Lösung arbeiten wann mit dieser zu rechnen ist, bleibt jedoch offen.

 
 

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