Auszug - Beschluss über den Bebauungsplan 6-30 (Lichterfelde-Süd) für das Gelände zwischen dem Grundstück Réaumurstraße 52/54, Réaumurstraße, Osdorfer Straße und Anhalter Bahn mit Ausnahme des Grundstücks Osdorfer Straße 53 und der südlichen und östlichen Teilflächen des ehemaligen Truppenübungsplatzes Parks Range sowie für Abschnitte der Réaumurstraße und des Landwegs im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Lichterfelde  

 
 
18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 09.01.2024 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Bürgersaal
Ort: Rathaus Zehlendorf
 
Wortprotokoll

Der Ausschussvorsitzende merkt an, dass es noch zu keinem Beschluss durch das Bezirksamt gekommen sei, was Herr BzStR Steinhoff bestätigt.

 

BzStR Steinhoff führt in die Thematik ein: Der B-Plan 6-30 Lichterfelde-Süd befindet sich kurz vor dem Abschluss. Ziel ist Februar 2024. Gemeinsam mit der Groth Gruppe wird hierauf zugearbeitet. Nach Festsetzung des B-Plans sind die Fachthemen in den jeweiligen Fachausschüssen zu behandeln. Der Ausschussvorsitzende weist darauf hin, dass diese Ausschusssitzung als auch die BVV im Januar 2024 vorgezogen worden sind, um den B-Plan möglichst zügig zu beschließen. Weshalb kann noch kein Beschluss gefasst werden?

 

BzStR Steinhoff äert dazu Folgendes: Einige Voraussetzungen wie bspw. die Finanzierungsbestätigung der Groth Gruppe liegen noch nicht vor. Ferner sind diese bspw. die Erschließungsverträge und weitere Bedingungen, die zügig abgearbeitet werden. Der Ausschussvorsitzende sagt, ohne die fehlende Finanzierungsbestätigung, gibt es keinen Bezirksamtsbeschluss. Herr BzStR Steinhoff bejaht dies.

 

Herr Kräß (Grüne-Fraktion) verteilt mit Zustimmung des Ausschussvorsitzenden den Fragen-Katalog an die AfD-Fraktion, Herrn Dr. Egginger-Gonzalez und die Seniorenvertretung, da diese Unterlage den Genannten nicht vorliegt. Der Ausschussvorsitzende bittet Herrn Kräß die Fragen abschnittsweise vorzulesen.

 

Auf Antrag der AfD-Fraktion wird um Rederecht für die Seniorenvertretung (Frau Markl-Vieto) gebeten. Nach Diskussion wird mit Abstimmung Rederecht erteilt.

 

Frau Markl-Vieto sagt, dass es eine Liste mit Einwendungen gäbe. Sie bitte darum, diese Liste zu veröffentlichen bzw. im nächsten Ausschuss vorzulegen, damit sich die Bürgerschaft davon überzeugen könne, dass Einwendungen, die sie dem Amt mitgeteilt haben, auch mit in die Liste eingeflossen seien.

 

Ausschussvorsitzender Hippe: Wir können über nichts beschließen, was nicht komplett vorliegt. Also zur nächsten Sitzung muss das alles vorliegen. Liegt es denn vielleicht jetzt schon vor? Meines Erachtens liegt es vor.

 

BzStR Steinhoff: Den Ausschussmitgliedern liegen alle Unterlagen, Stand Juni 2023, vor. Auch die Liste der Einwendungen liegt bei. Eine Veröffentlichung erfolgt erst nach Festsetzung des B-Plans gemäß BauGB.

 

Herr Egginger-Gonzalez (Linke): Was spricht denn gegen die Veröffentlichung. Ich kenne die Liste, weil ich Akteneinsicht genommen habe. Deswegen würde mich dringend interessieren, warum das Amt diese Liste nicht veröffentlicht, um Transparenz herzustellen. Ich verstehe nicht, wieso diese Liste nicht einfach veröffentlicht wird, um die Öffentlichkeit zu informieren, um lästige Nachfragen zu vermeiden. Aus meiner Sicht ist die Beantwortung der Einwendungen dürftig.

 

BzStR Steinhoff: Die Liste ist Bestandteil der Begründung und befindet sich in der Finalisierung. Die Veröffentlichung ist bisher vorab nicht vorgesehen und wurde in der Vergangenheit auch nicht so gehandhabt.

 

Frau Markl-Vieto (Seniorenvertretung): Dies sei ein Teil der Bürgerbeteiligung. Und sie wäre daran interessiert die Liste vor Beschlussfassung zu veröffentlichen. Die Bürger müssen die Möglichkeit erhalten zu prüfen, ob ihr Meinungsbild mit in Liste mit aufgenommen worden ist.

 

Ausschussvorsitzender Hippe: Zur Aussage der Seniorenvertretung solle das Bezirksamt noch mal in sich gehen, ob es die Liste veröffentliche oder nicht.

 

Herr Döhnert (AfD-Fraktion): Bin ich richtig in der Annahme, dass der projektbezogene B-Plan beauftragt wurde und bezahlt werden muss und nicht gefällt werden kann solange die Bürgschaften hinterlegt sind an das Bezirksamt. Reden wir jetzt über Einwende oder Kleinigkeiten oder darüber das ein Projekt nicht auf die Strecke gebracht wird, weil Garantien nicht liegen. Kleinigkeiten können wir sicherlich regeln aber auf die Strecke bringen, dafür braucht es die Unterschrift des Investors. Es wurde schon im Sommer gesagt, du kannst froh sein, wenn du überhaupt jemanden findest, der baut. Deswegen haben wir die Möglichkeit den Investor heute zur Finanzierung zu hören, wie das aussieht. Alles andere ist eigentlich Makulatur. Auch solle man nicht vergessen, dass Fällarbeiten nur noch bis zum 29. Februar 2024 durchgeführt werden können.

 

Ausschussvorsitzender Hippe: Wir haben uns ja nun von Seiten der Bezirksverordnetenversammlung redlich bemüht, den Termin zu halten. Wir haben auch gehört, ich will es jetzt nicht wiederholen, wo das Problem lag. Es lag jedenfalls nicht beim Bezirk und damit können wir unsere Hände wohl in Unschuld waschen. Wir können auch nicht besser sein, als die Leute, die uns zwangsweise zuarbeiten müssen. Wir können nur alles tun, um die zu unterstützen. Aber wenn es denn von deren Seite nicht klappt, dann ist das ebenso.

 

Fragenkatalog Herr Kräß (Grüne-Fraktion):

 

Einwendungen

 

1)   Wie viele Einwendungen gab es zum B-Plan? Wie viele gab es in Hinsicht auf Umwelt- & Naturschutz, Verkehr und Soziales, Schule und Kita und den Wohnungsbau Projekten (bitte jeweils aufschlüsseln)?

BzStR Steinhoff:

Folgende zwei Beteiligungsformate wurden durchgeführt: Beteiligung „Träger öffentlicher Belange“ sogenannte TöB-Beteiligung und die öffentliche Auslegung.

Die TöB hat einmal im Februar 2019 stattgefunden. Die öffentliche Auslegung fand im August 2022 und eine erneute Beteiligung der TöB fand ebenfalls im August 2022 statt.

Eine Unterteilung in die Kategorien ist nicht immer möglich, da sich viele Aussagen auf mehrere Schlagworte beziehen. Die aufgezeigten Anzahlen sind deshalb teilweise ungefähre Werte.

 

B: 57 Stellungnahmen mit 910 Einzelargumenten (Februar 2019);

 

Umwelt- & Naturschutz

Verkehr

Soziales

Schule

Kita

Wohnungsbau

Anzahl der Aussagen

309

175

11

11

6

-

 

ÖA: 142 Stellungnahmen mit 1158 Einzelargumenten (August 2022);

 

Umwelt- & Naturschutz

Verkehr

Soziales

Schule

Kita

Wohnungsbau

Anzahl der Aussagen

360

247

6

52

15

51

 

Erneute TÖB: 58 Stellungnahmen mit 640 Einzelargumenten (August 2022);

 

Umwelt- & Naturschutz

Verkehr

Soziales

Schule

Kita

Wohnungsbau

Anzahl der Aussagen

176

150

4

12

22

-

 

2)   Haben alle Bürger*innen, welche Einwendungen erbracht haben, eine Eingangsbestätigung bekommen? Wenn nein, warum nicht?

BzStR Steinhoff:

Nein, sie haben keine Eingangsbestätigung bekommen, weil der Verwaltungsaufwand zu hoch gewesen wäre.

 

3)   Welche Einwendungen wurden übernommen? Wie wurde der B-Plan seit der Abfrage der Belange der Öffentlichkeit angepasst?

BzStR Steinhoff:

Die Änderungen können dezidiert vorgestellt werden. Die öffentliche Auslegung und auch die erneute TöB im Jahr 2022 haben dafür gesorgt, dass bspw. ein erweitertes Verkehrs- und Lärmgutachten durchgeführt wurde, welches die Zahlenwerte bestätigen konnte. Weiterhin sind überwiegend durch diese Anmerkungen redaktionelle Ergänzungen in die Begründung mit aufgenommen worden. Auch wurde durch die Bearbeitung des B-Plans der städtebauliche Vertrag aus dem Jahr 2018 im Jahr 2022 um einen Nachtrag ergänzt.

Mit der Rechtsprüfung im Sommer 2023 wurden 15 Hinweise abgearbeitet. Die Ausschussmitglieder haben diese Stellungnahme bereits vor einigen Monaten erhalten. Die Klärung der Hinweise erfolgte sukzessive. Zwei Themenblöcke wurden erst Ende Dezember 2023 abschließend geklärt: „Versickerungsflächen“ und „Erdwärme“. Zum Thema „Erdwärme“ hat es nochmal eine erneute eingeschränkte Betroffenenbeteiligung gegeben.

Betroffener in dem Fall ist der Investor gewesen, der hier nochmal einzelne Unterlagen nachgereicht hat. Dies ist auch in die Begründung des B-Plans eingeflossen.

 

4)   Welche Bauabschnitte sind geplant bzw. ist es bei den bisherigen Bauabschnitten geblieben? Wann soll jeweils mit der baulichen Umsetzung begonnen werden?

BzStR Steinhoff dankt der Groth Gruppe, dass diese die Antworten zur Verfügung gestellt hat. Die Anlage 8 im städtebaulichen Vertrag sah Jahreszahlen grob vor, die die Groth Gruppe für den Stand Januar 2024 wie folgt aktualisiert hat:

 

Anlage 8 städtebaulicher Vertrag

 

 

Die Anlage 8 im städtebaulichen Vertrag wird derzeit überarbeitet und an die derzeitigen Gegebenheiten angepasst.

 

Herr Kräß (Grüne-Fraktion):

Verpflichtungen des Bezirks und der Groth Gruppe

1)   Sind alle Verpflichtungen seitens des Bezirks und der Groth Gruppe für den Bebauungsplan abschließend erbracht?

BzStR Steinhoff: Nein, es gibt offene Verpflichtungen:

  •         Bezirksamt (BA): Endredaktion des B-Plans (Abschluss diese Woche)
  •         BA: Eigentumsverschaffungsvormerkung zur Übergabe der öffentlichen Grundstücke
  •         BA und Groth Gruppe (GG): Anpassung der Ausgleichsverträge
  • BA und GG: Erschließungsverträge (1. Erschließungsabschnitt und Knotenpunkt Landweg/Osdorfer Straße)
  •         GG: Vergabe eines ökologischen Gesamtmanagements
  • GG: Finanzierungsbestätigung zur Sicherstellung der Bürgschaften nach Beschluss des B-Plans (entsprechend Regelungen aus dem städtebaulichen Vertrag)

2)   Ist die Finanzierung des Bauvorhabens geklärt?

BzStR Steinhoff dankt der Groth Gruppe für die entsprechende Zuarbeit, dass es ein entsprechendes Term Sheet“ bereits im August 2023 gegeben hat und eine detaillierte Bestätigung für die nächsten Tage angekündigt ist.

3)   Wurden die Bürgschaften der Groth Gruppe reduziert? Wenn ja, in welchem Rahmen und aufgrund welcher erbrachten Leistungen?

BzStR Steinhoff:

Bisher wurden keine Bürgschaften reduziert. Die Bürgschaften müssen erst ausgelöst werden, wenn der Beschluss der BVV stattgefunden hat (gemäß städtebaulicher Vertrag). Konkret ist nun zu prüfen, ob für Ausgleichflächen, die bereits erstellt worden sind, Bürgschaften nicht eingefordert werden müssen. Einige Maßnahmen sind abgeschlossen und Ende 2023 fachlich abgenommen worden. Es muss im bezirklichen Rechtsamt geprüft werden, ob eine Reduzierung statthaft ist.

4)   In welchem Fachvermögen liegt das kommende Umweltkompetenzzentrum (UKZ)?

BzStR Steinhoff:

Die fachliche Ausgestaltung des UKZ liegt bei den Fachämtern, hier bei der Unteren Naturschutzbehörde in Zusammenarbeit mit dem Schul- und Sportamt.

 

Frau Specht-Habbel (FDP-Fraktion):

Herr Stadtrat, ich habe folgende Frage an sie:

Überschrieben ist dieses Kapitel mit Verpflichtungen des Bezirkes und der Groth Gruppe. Gibt es denn von Seiten der Senatsverwaltung Verpflichtungen, die in der Zwischenzeit erfolgt sind, um die Planreife sicherzustellen, z.B. Baufeldfreimachung oder Ähnliches?

 

BzStR Steinhoff:

Von Seiten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen liegen keine Verpflichtungen vor. Das Thema Baufeldfreimachung wird hier noch behandelt.

 

Dr. Egginger-Gonzalez (Linke):

Sie haben bspw. sehr ausweichend geantwortet, die Finanzierung des Bauvorhabens wäre geklärt. Ist Ihre Antwort so zu verstehen, dass mit Stand heute, diese Frage mit Nein beantwortet werden muss? Das obwohl das BA eigentlich geplant hatte, noch vor Weihnachten einen Beschluss zu fassen. Wir können festhalten, dass die Finanzierung des Vorhabens nicht geklärt ist, aber die Zusage vorliegt, dass eine Klärung noch im Januar 2024 erfolgen wird.

 

BzStR Steinhoff:

Es hat bereits eine Finanzierungsbestätigung vorgelegen zur Unterschrift des Ergänzungsvertrags im Jahr 2022. Die Sicherheit wird nun diese nochmals eingeholt und liegt zum Ende der kommenden Woche vor.

 

Frau Macmillan (SPD-Fraktion):

1. Gibt es einen Zeitrahmen, beziehungsweise einen Zeitplan bis hin zum Baubeginn in Lichterfelde-Süd?

2. Gibt es wichtige Verhandlungen mit der Groth Gruppe, die noch nicht Teil des Städtebaulichen Vertrages sind?

2a) Wenn das Amt das bejaht, wie schnell ist es nach Schätzung des Amtes möglich, diese in den Städtebaulichen Vertrag zu integrieren?

3. Ist sichergestellt, dass nach dem Entschließungsvertrag das Gelände der Groth Gruppe in Lichterfelde-Süd unmittelbar von ihr bebaut wird?

 

Ausschussvorsitzender Hippe:

Die 1. Frage war zum Punkt Einwendungen zu stellen, da ist sie nämlich unter Punkt 4 schon behandelt worden, die ist jetzt unzulässig; aber Frage 2 und 3 kann beantwortet werden.

 

BzStR Steinhoff:

Nur die Anlage 8 im städtebaulichen Vertrag wird erneuert. Weitere Änderungen gibt es nicht. Zu Frage 3: Es gibt keine Bauverpflichtung. Bauanträge sind noch nicht gestellt.

 

Herr Semler (SPD-Fraktion):

Welche Aktivitäten und Planungen sind bekannt, das UKZ mit Leben zu füllen, Dies sollte dann im Umweltausschuss vorgestellt werden.

 

Ausschussvorsitzender Hippe:

Da würde ich dann doch die SPD-Fraktion bitten, die Frage im Umwelt-Ausschuss zu stellen. Über die Bande bringt doch nichts.

 

Frau Bezirksbürgermeisterin Maren Schellenberg, ehemals zuständige Bezirksstadträtin u.a. für das Umwelt- und Naturschutzamt:

Wir müssen erst einmal dafür sorgen, dass der Bezirk das Grundstück bekommt.

 

Ausschussvorsitzender Hippe:

So, eigentlich ist dazu jetzt nichts mehr zu sagen, damit war ja auch beantwortet, dass das nicht in den Stadtplanungs-Ausschuss gehört.

 

Herr Kräß (Grüne-Fraktion):

Verkehr

 

1)   Wann ist nach dem Beschluss des Bebauungsplans mit dem Bau der Erschließungsstraßen zu rechnen? Für welche Bauabschnitte werden diese wann gebaut?

BzStR Steinhoff:

Auch hier hat die Groth Gruppe zugearbeitet. Die Termine für die Realisierung der Erschließungsstraßen ergeben sich aus der zeitlichen Abwicklung der Hochbaumaßnahmen, da die Erschließung für die Gebäude gesichert sein muss.

re der Beschluss des B-Plans im Januar 2024 erfolgt und würde eine Freigabe der dem SGA bereits vorliegenden Verkehrsanlagenplanung existieren, stellt sich die derzeitige Terminplanung zur baulichen Umsetzung wie folgt dar:

 

 

Die Erschließungsabschnitte sind nicht identisch mit den Bauabschnitten.

 

2)   Welche Straßen entstehen in öffentlicher Hand? Welche Straßen sind Privatstraßen? Gehen die Privatstraßen in die öffentliche Hand über?

BzStR Steinhoff:

Das Straßenland, welche in die öffentliche Hand geht, ist im Bebauungsplan mit der Farbe Gelb hervorgehoben. Eine Ausnahme: Im Quartier 3 (östlicher Block) befindet sich eine Privatstraße, die ausschließlich im Masterplan „Verkehr“ dargestellt ist, jedoch nicht im B-Plan.

 

3)   Wann erfolgen Änderungen des Öffentlichen Nahverkehrs im Bereich des Gebiets?

BzStR Steinhoff:

Der öffentliche Nahverkehr ist Aufgabe des Landes Berlin und entsprechend sind dort die Antworten zu suchen. Fakt ist, dass die aktuelle Endhaltestellensituation in Lichterfelde-Süd auf der Seite zum S-Bahnhof hin erst geändert wird, wenn das Quartier 1 errichtet worden ist. In der Abwägung hat die BVG diverse Taktverdichtungen angekündigt, bspw. Taktverdichtung bei der Buslinie 186, die Buslinie 284, die bis in das südlichste Quartier verlängert werden soll. Es werde eine Expressbuslinie X86 angeboten, die von Lichterfelde-Süd zum Rathaus Steglitz verkehrt. Eine neue Buslinie 212, die für eine Verdichtung der Linie 112 nach Zehlendorf darstellt, ist vorgesehen. Die Bestellung der Verkehrsleistung erfolgt durch die zuständige Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klima- und Umweltschutz.

 

Frau Specht-Habbel (FDP-Fraktion):

Ich habe eine Anfrage an Sie, Herrn Stadtrat. Sind Ihnen Informationen zugekommen, wie das in Lankwitz laufen soll. Ausweitung der Brücke für die S-Bahn, dass wir eine zweigleisige S-Bahn bekämen. Die S-Bahn ist natürlich etwas was den Stadtteil Lichterfelde-Süd sehr schnell an die Stadt anbindet.

 

Ausschussvorsitzender Hippe:

Also das gehört jetzt nicht zum Tagesordnungspunkt. Beschluss über den B-Plan, im B-Plan kommt keine S-Bahn vor.

 

BzStR Steinhoff:

Es läuft die Vorplanung für den zweigleisigen Ausbau des Streckenabschnitts Lichterfelde-Ost/Südende, was den S-Bahnbetrieb stabilisiert. Dann sind auch Taktverdichtungen technisch möglich. Dies ist Sache des Aufgabenträgers (Land Berlin).

 

Herr Kräß (Grüne-Fraktion):

 

Bauanträge und Baumfällungen

 

  1. Wie lange wird das Bezirksamt brauchen, um Baugenehmigungen für das Projekt zu erteilen?

BzStR Steinhoff:

Die Bauanträge werden innerhalb der gesetzlichen Fristen bearbeitet, entsprechend der Qualität und Quantität der Anträge. Die Untere Naturschutzbehörde wird hier u.a. in die Antragsbewilligung einbezogen.

  1. Ist es zulässig, dass bereits im Rahmen der Genehmigungsverfahren Baumfällungen genehmigt werden?

BzStR Steinhoff:

Es liegt eine Fällgenehmigung der Oberen Naturschutzbehörde seit dem 13. Dezember 2023 vor, die aber Voraussetzungen nennt, u.a. § 33 Baugesetzbuch (BauGB) wonach die formale Planreife beschlossen werden muss, wozu es u.a. ein Vorhaben benötigt. Ein Vorhaben kann bspw. durch einen Bauantrag bestimmt sein. Mehr Infos dazu gleich. Die Fällungen dürfen nur bis zum 29. Februar durchgeführt werden.

2.1.  nnte dies dazu führen, dass bereits vor dem 01. März 2024 Baumfällungen für den 1. Bauabschnitt genehmigt werden? Oder ist davon auszugehen, dass keine Fällgenehmigungen erteilt werden vor dem Abschluss der jeweiligen Genehmigungsverfahren?

BzStR Steinhoff:

Die Fällgenehmigung liegt vor, ist aber an die vorher genannten Bedingungen geknüpft.

  1. Gibt es die Möglichkeit, bereits frühzeitig vor dem Beschluss des Bebauungsplans Bauanträge zu stellen und auch einzureichen, um eine Bebauung nach dem Beschluss zügig zu ermöglichen?

BzStR Steinhoff:

Ja, natürlich. Das ist die Planreife nach § 33 BauGB. Beim Projekt der HOWOGE in der Fischerhüttenstraße wurde so vor anderthalb Jahren verfahren. Dort wurden Baumaßnahmen vor dem Beschluss des B-Plans durchgeführt.

  1. Hat die Groth Gruppe bereits Bauanträge erarbeitet und auch eingereicht?

BzStR Steinhoff:

Uns liegen bisher noch keine Bauanträge vor und die Groth Gruppe hat dankenswerter Weise nochmal ergänzt, dass für den Geltungsbereich des B-Plan 6-30 keine Bauanträge erarbeitet und auch keine eingereicht werden, da noch kein Planungsrecht besteht. Mit Ausnahme für den im städtebaulichen Vertrag vereinbarten Ersatzbau des Holderhofs im Bereich des ehemaligen Hubschrauberlandeplatzes. Dort wurde ein Bauantrag eingereicht. Der Holderhof befindet teilweise auf dem Gelände. Das war aber im städtebaulichen Vertrag bereits geregelt, dass Ersatz geschaffen werden muss.

  1. Wie verkehrt das Bezirksamt mit Anträgen für eine nzliche Rodung des ersten Bauabschnitts? Gibt es eine Regelung über den Senat? Wird eine pauschale Rodung genehmigt oder werden Bäume, die später als Straßenbäume, Bäume in Grünflächen oder in Gärten dienen können, erhalten?

BzStR Steinhoff:

Es wird auf die vorliegende Fällgenehmigung verwiesen (entsprechend der Bedingungen). Die Untere Naturschutzbehörde ist bestrebt geschützte Bäume an Stellen zu erhalten, wo es möglich ist. Und im Rahmen des Umweltberichts wurde die Erhaltung von Bäumen auch geprüft und es gibt Bäume, die bspw. in den Grünfingern bestehen bleiben. Dies trifft auch auf die Wohngebiete zu.

Eine Ergänzung noch: Im 1. BA befinden sich neben den privaten Bäumen auf den Grundstücken auch Bäume, welche nach Landeswaldgesetz geschützt sind. Diese wurden als Wald erfasst und bedürfen einer Waldumwandlungsgenehmigung. Zuständig sind die Berliner Forsten. Hierzu finden entsprechende Gespräche zwischen der Groth Gruppe und den Berliner Forsten statt.

 

Herr Steinhoff (Grüne-Fraktion):

Nachfrage zum Erhalt der Bäume: Wie erfolgte die Einbindung der Umweltschutzorganisationen bei diesem Sachverhalt?

 

Ausschussvorsitzender Hippe:

Der Stadtrat hatte ausgeführt, dass die Obere Naturschutzbehörde, die Genehmigung erteilt hat, deswegen wird das Bezirksamt nicht wissen, ob da Verbände hinzugezogen werden. Das ist eine Frage, die im Abgeordnetenhaus zu stellen ist. Weil ja die Beteiligung nicht in unserer Hand lag.

 

BzStR Steinhoff:

Im B-Plan selber sind keine Bäume eingezeichnet, die geschützt werden sollen. Sie sind Teil des Umweltberichts (Anlage des B-Plans), der den Ausschussmitgliedern auch vorliegt. Dort ist dezidiert gelistet, welche Bäume stehen bleiben sollen. Darüber hinaus, welche Verabredungen, z.B. zwischen der Groth Gruppe und vielleicht dem BUND existieren, gibt es keine Erkenntnisse.

 

Herr Steinhoff (Grüne-Fraktion):

Im B-Plan gibt es so etwas wie erhaltungswürdige Bäume nicht?

 

Ausschussvorsitzender Hippe:

Das hat er nicht gesagt.

 

BzStR Steinhoff:

Im Prinzip Ja, aber nicht in der Planzeichnung, da sind sie natürlich nicht eingezeichnet. Sie sind Teil des Umweltberichts.

 

Herr Steinhoff (Grüne-Fraktion):

Haben sich Umweltverbände beteiligt?

 

BzStR Steinhoff:

In der öffentlichen Auslegung haben sie sich beteiligt.

 

Dr. Egginger-Gonzalez (Linke):

re es theoretisch möglich, dass wir keine Finanzierung für das Vorhaben haben aber bereits jetzt mit vorbereiteten Maßnahmen Baufällungen begonnen werden könnten? Zusätzlich wird die Ausschuss-Führung kritisiert.

 

Ausschussvorsitzender Hippe:

Nein, das ist doch schon besprochen worden. Es ist doch gesagt worden, dass es eine Fällgenehmigung gibt, die unter Bedingungen steht. Diese Bedingungen sind nicht eingetreten. Die Bedingung, die Sie genannt haben, also war die Frage im Ausschuss schon beantwortet. Deswegen habe ich auch die Antwort gegeben.

 

Dr. Egginger Gonzalez (Linke):

Aber ich habe Sie doch gar nicht gefragt, sondern den Stadtrat. Es könnte doch sein, dass die Groth Gruppe nächste Woche die Bedingungen feststellt und trotzdem noch keinen Beschluss haben, ist das möglich? Das ist nur eine Situation, wie ich finde, dass wir keine abschließend geregelte Finanzierung haben.

 

BzStR Steinhoff:

Aktuell liegt keine Planreife vor. Deshalb ist bisher die Bedingung noch nicht gegeben und auch mit BA-Beschluss würde auch noch keine Planreife vorliegen, heißt also auch dann würde es nicht möglich sein entsprechend dem Dokument der Oberen Naturschutzbehörde zu handeln.

 

Dr. Egginger-Gonzalez (Linke):

Also kann ich davon ausgehen, dass vor Eintreten des Baumkronenschutzes keine Fällungen stattfinden?

 

Ausschussvorsitzender Hippe:

Wenn die Groth Gruppe rechtmäßig handelt, dann Ja.

 

Dr. Egginger-Gonzalez (Linke):

Ich bitte um die Antwort vom Stadtrat.

 

BzStR Steinhoff:

Die Einschätzung kann ich nicht geben, da die Termine der BVV von den Bezirksverordneten festgelegt werden.

 

Herr Kräß (Grüne-Fraktion):

Bindung von Kapazitäten

 

1)   Wie viele Personen waren im Stadtentwicklungsamt im letzten Jahr mit dem Thema Lichterfelde-Süd beschäftigt?

BzStR Steinhoff:

Im Stadtplanungsamt waren seit September 2023 vier Personen zu 100 % der Arbeitszeit für Lichterfelde Süd eingebunden. Auch der Amtsleiter und der Stadtrat sind intensiv in das Thema eingespannt. Weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Vermessung, der Unteren Denkmalschutzbehörde oder der Bau- und Wohnungsaufsicht wurden für Fachfragen einzeln hinzugezogen.

2)   Wie viele andere Bauvorhaben konnten hierdurch nicht umgesetzt werden?

BzStR Steinhoff:

Nicht umgesetzt werden: keins. Aber natürlich hat das zu einer Verlangsamung anderer Prozesse bzw. anderer B-Pläne geführt.

 

Herr Kräß (Grüne-Fraktion):

Trägerschaften

 

1)   Konnten bereits Träger gefunden werden für das Umweltkompetenzzentrum und den Erinnerungsort zu Stalag III D? Wenn nein, in wessen Verantwortung liegt die Akquise eines Betreibers?

BzStR Steinhoff:

Zu dieser Frage können das Stadtplanungsamt bzw. die Stadtentwicklung keine Aussage treffen. Vom zuständigen Stadtrat Herrn Aykal liegt folgende Information vor: Dort heißt es, dass noch kein Träger für das UKZ gefunden werden konnte. Das Fachamt und das Stadtratsbüro stehen mit dem BUND und der Stiftung Naturschutz diesbezüglich im engen Austausch.

Bezüglich des Erinnerungsortes STALAG III D gibt es Ende Januar 2024 ein Gespräch mit der zuständigen Stadträtin Frau Richter-Kotowski, zur weiteren Vorgehensweise und auch Übergabe, wie man dort weiter verfahren möchte. Es finden Gespräche statt.

2)   Gibt es einen Träger für das geplante Fahrradparkhaus am S-Bahnhof?

BzStR Steinhoff:

Unseres Wissens Nein. Aber die damalige Verkehrssenatorin Bettina Jarasch hat im Jahr 2022 zugesichert, dass die Betriebs- und Unterhaltskosten der Einbauten sowie die Investitionskosten vom Land Berlin getragen werden und dass der Geschäftsbereich InfraVelo dann diese baulichen Umsetzungen sowie den späteren Betrieb begleiten und umsetzen wird.

 

Frau Kipf (Grüne-Fraktion):

Schule

 

1)   Wie wird die Erschließung des Schulbaus sichergestellt? In welchem Bauabschnitt bzw. welchem Erschließungsabschnitt befindet sich die Schule?

BzStR Steinhoff:

Die Erschließung des Schulbaus wird über die Erschließungsverträge sichergestellt. Aktuell laufen die Verhandlungen für den Erschließungsabschnitt 1, indem die nördliche Zufahrtstraße enthalten ist. Die parallel zu dem Schulgrundstück verlaufenden Straßen liegen im 2. Erschließungsabschnitt. Die Groth Gruppe hat dem Bezirk zugesichert, dass der 2. Erschließungsabschnitt direkt im Anschluss zum 1. Abschnitt verhandelt wird. Vorbereitende Regelungen zur Erschließung sollen trotzdem im ersten Vertrag aufgenommen werden.

2)   Der Grundschule-Neubau befindet sich bereits in der Planung in der BSO in Tranche II/IV mit Baubeginn in Abhängigkeit der Voraussetzung eines mindestens planungsreifen Grundstücks. Wann wird das Grundstück der Senatsverwaltung für die weitere Planung der Schule übergeben werden können?

BzStR Steinhoff:

Nach derzeitigem Stand soll das Grundstück Oktober 2027 übergeben werden.

3)   Wie wird sichergestellt, dass bereits beim ersten Bauabschnitt die Schule mitgeplant wird? Laut Vertrag entsteht diese erst, wenn 50% der Wohnungen bezugsfertig sind. Wann wird das sein? Wann ist das Schulgrundstück vollständig erschlossen?

BzStR Steinhoff:

Sichergestellt wird das über das Sonderprogramm BSO II des Landes Berlin. Gemäß städtebaulichen Vertrag wird bis spätestens 5 Jahre ab bezugsfertige Erstellung von 50% der Wohnungen der Neubau der Schule abgeschlossen sein. Abhängig ist das genannte Jahr der Übergabe von der Erschließung und dessen Fortschritt. Der Wohnungsbau wird 2027 noch am Laufen sein, so dass der Zeitpunkt der Errichtung der Schule ab 2027 passt.

4)   Wie ist die Finanzierung der Schule gesichert? Was passiert, wenn sich der Baubeginn der Wohnungen verzögert und die ersten 50% der Wohnungen erst später fertiggestellt werden: wird die Finanzierung dann verfallen? Wie ist sichergestellt, dass die Schule dann finanziert wird?

BzStR Steinhoff:

Die Finanzierung der Schule wird über die Tranche aus dem Sonderprogramm zu Schulbauförderung gesichert. Bauherr ist das Land Berlin und kann natürlich auch die Schule, unabhängig der 50 %, die dort im städtebaulichen Vertrag vorgesehen sind, eher errichten, wenn die Erschließung auch gesichert ist.

5)   Wenn diese nicht gesichert ist, welchen Plan B hat das Bezirksamt bezüglich der Schule für die dorthin ziehenden Kinder? Wo werden diese unterrichtet, wenn doch die drei umliegenden Schulen voll belegt sind?

BzStR Steinhoff:

Die BSO Tranche sah eigentlich einen festen Zeitpunkt für den Bau der Schule vor. Der Bezirk hat die Bestätigung von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen erhalten, dass die Finanzierung nun unabhängig vom Zeitpunkt des Baus gesichert ist. Die zuständige Stadträtin hat daraufhin vergangene Woche verschiedene Staatssekretäre aufgefordert dies nochmals schriftlich zu bestätigen. Der Bezirk erhält nächste Woche die schriftliche Bestätigung dieses Sachverhalts, dass die Finanzierung in dieser Tranche der Schule gesichert ist. Lediglich der Abruf muss abgeändert werden. Für diese Schule wird nach Ausschreibung für den Bau mit dem Bauträger ein neuer Vertrag aufgesetzt. Der Bau erfolgt entsprechend den Festsetzungen im B-Plan, die z.B. Baugrenzen festlegen. Der Bezirk ist dankbar, mit der Wohnungsbauleitstelle hier eine Lösung gefunden zu haben.

6)   Wurden die schulischen Gremien des Bezirkes über den jeweiligen Stand unterrichtet? Wenn nein, warum nicht?

BzStR Steinhoff:

Über die genannten Gremien im Bezirk können keine Aussagen getätigt werden, da das Stadtentwicklungsamt diese nicht begleitet. In der wöchentlichen Lenkungsrunde mit allen Fachämtern nimmt auch das Schulamt teil.

 

Frau Kipf (Grüne Fraktion):

Was passiert, wenn die parallel verlaufende Bahnstrecke ausgebaut wird? Was passiert mit dem Lärmschutz im Hinblick zur Schule?

 

Ausschussvorsitzender Hippe:

Die Zuständigkeit dürfte beim Bundeseisenbahnamt liegen.

 

BzStR Steinhoff:

Wenn die Anhalter Bahn ausgebaut werden sollte, müssten auch aktuelle Immissionsschutzregelungen eingehalten werden. Das bedeutet hier konkret Lärmschutz. Ob dies passiv oder aktiv geschieht, entscheidet dann das Eisenbahnbundesamt im Planfeststellungsverfahren.

 

Herr Niessen (SPD-Fraktion):

Ich habe eine Kurze Frage nicht zur Schule aber zu jungen Menschen. Wie steht es um die Planung der Jugendfreizeiteinrichtung? Wie ist der Kontakt zum Jugendamt?

 

BzStR Steinhoff:

Das entsprechende Ressort ist in unregelmäßigen Abständen in der wöchentlichen Lenkungsrunde mit dabei, und tauschen uns zu den Themen Kita und Jugendfreizeitheime aus.

 

Frau Macmillan (SPD-Fraktion):

Mein Lieblingsthema ist das Thema Versickerung, soweit faktisch geklärt. Es findet weder ein aufsteigendes Grundwasser auf den Rasenflächen im B-Plan-Gebiet noch Überschwemmungen von Überregion am Stangenpfuhlgraben. Wird das zu einem regelmäßigen Szenario in Lichterfelde-Süd werden.

 

BzStR Steinhoff:

Die Frage ist sehr detailliert. Hier wurden die Maximalwerte aus 130-jährigem Regen in entsprechenden Gutachten geprüft. Darüber hinaus hat keine Betrachtung zur Überschwemmungen stattgefunden. Außerhalb des B-Plans kann das Thema bei anstehenden Genehmigungen aufploppen.

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Parlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen