Informationen zur Unterbringung von Geflüchteten

Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten ist in Berlin für die Akquise, die Errichtung, den Betrieb, die Belegung und die Schließung von Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften für geflüchtete Menschen zuständig.

Insgesamt gibt es in Berlin 80 LAF-Unterkünfte, aufgeteilt in 10 Aufnahmeeinrichtungen und 70 Gemeinschaftsunterkünfte. Aufnahmeeinrichtungen sind Unterkünfte, in denen die Menschen in der ersten Zeit nach der Ankunft in Berlin wohnen. Spätestens nach sechs Monaten erlischt die Wohnverpflichtung in einer Aufnahmeeinrichtung. Ab diesem Zeitpunkt können die Geflüchteten in eine eigene Wohnung ziehen.
Da bezahlbarer Wohnraum in Berlin nach wie vor sehr knapp ist, stellt das LAF den Menschen ersatzweise Wohnplätze in Übergangswohnheimen zur Verfügung, den sog. Gemeinschaftsunterkünften. Die Menschen organisieren ihren Tagesablauf in diesen Unterkünften weitestgehend selbstständig und versorgen sich selbst. Alle Unterkünfte werden von einem sozialen Träger oder dem landeseigenen Landesbetrieb für Gebäudebewirtschaftung betrieben. Vor Ort in den Unterkünften arbeiten für gewöhnlich Sozialarbeiter*innen und -betreuer*innen und unterstützen die Menschen bei ihren verschiedensten Anliegen.

In Steglitz-Zehlendorf gibt es derzeit 7 LAF-Geflüchtetenunterkünfte, davon 6 Gemeinschaftsunterkünfte und eine Aufnahmeeinrichtung.

Gemeinschaftsunterkünfte gibt es in verschiedenen Bauformen. Zunächst wurden sie in angemieteten oder landeseigenen Bestandsimmobilien errichtet, die zu diesem Zweck umgebaut wurden. Weitere Gemeinschaftsunterkünfte entstanden in temporären Wohncontaineranlagen (die sogenannten Tempohomes), die im ganzen Stadtgebiet errichtet wurden.

Daneben werden auch Wohnhäuser neu gebaut, die sogenannten Modularen Unterkünfte für Flüchtlinge (MUF). Die ersten MUF berlinweit wurden Anfang 2017 bezogen, in Steglitz-Zehlendorf in 2018. Weitere Informationen zum Bau von MUF in Steglitz-Zehlendorf finden Sie hier