(3. Fortschreibung 2023)
Die Bezirksverordnetenversammlung hat am 20.03.2024 die Vorlage des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf mit dem neuen bezirklichen Zentren- und Einzelhandelskonzept beschlossen.
Gem. Ziff.5 der Ausführungsvorschriften Zentren und Einzelhandel für das Land Berlin (AV Zentren und Einzelhandel) legen die Bezirke in Abstimmung mit den zu-ständigen Senatsverwaltungen und betroffenen Nachbarbezirken ihre Ziele und Leitlinien zur zukünftigen Einzelhandels- und Zentrenentwicklung in bezirklichen Zentrenkonzepten fest. Dazu gehören die Ergänzung der gesamtstädtischen Zentrenstruktur durch die Bestimmung von Nahversorgungszentren und der angestrebten Einzelhandelsausstattung zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung.
Das Bezirkliche Zentren- und Einzelhandelskonzept als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs.6 Nummer 11 Baugesetzbuch (BauGB) bildet den Orientierungsrahmen für die Entwicklung der Zentren und des Einzelhandels im Bezirk Steglitz-Zehlendorf. Es konkretisiert die entsprechenden übergeordneten Vorgaben des Flächennutzungsplans und des Stadtentwicklungsplans Zentren auf Bezirksebene.