Amtliche Bekanntmachung Blauzungenkrankheit
Das Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin, Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht erlässt die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 22.08.2024 zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit.
Alle Halterinnen und Halter der für die Blauzungenkrankheit empfänglichen Tierarten (Rinder, Schafe, Ziegen, Neuweltkameliden sowie gehaltene Wildwiederkäuer) dürfen ihre Tiere dieser Arten mit einem zugelassenen inaktivierten Impfstoff gegen die Blauzungenkrankheit -Serotyp 3 – oder, bis ein solcher verfügbar ist, mit einem immunologischen Tierarzneimittel, dessen Anwendung durch die Zweite Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit (BTV-3-ImpfgestattungsV) gestattet wurde, durch Tierärztinnen und -ärzte impfen lassen. Download hier: Allgemeinverfügung Blauzungenkrankheit