Krankenhausaufenthalt

Die Vorschriften über Briefwahl und Vollmacht gelten auch für Wahlberechtigte, die sich in einem Krankenhaus befinden. Achtung: die Vorschriften über plötzliche Erkrankung können nur unter Beibringung eines entsprechenden Nachweises (ärztliche Bescheinigung) angewendet werden.