Ersatz-Briefwahlunterlagen

Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt.
Wenn die beantragten Briefwahlunterlagen (Wahlschein und Stimmzettel) nicht zugegangen sind und dies von Ihnen schriftlich glaubhaft versichert wird, kann bis zum Samstag vor der Wahl, um 12:00 Uhr, auf schriftlichen Antrag ein +Ersatzwahlschein+ ausgestellt werden.
Der nicht zugegangene Wahlschein wird dann für ungültig erklärt. Jedes Wahllokal erhält am Wahltag eine Liste mit für ungültig erklärten Wahlscheinen.