Drucksache - 1043/XXI  

 
 
Betreff: Vertretungsregelung vom Amtsleitungen und kommissarische Leitungen von Bereichen im Bezirksamt Spandau
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfDAfD
Verfasser:Otti 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
22.11.2023 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
2. Version vom 09.11.2023

Große Anfrage der AfD-Fraktion zur 022/XXI (BVV) am 22.11.2023

 

  1.               Nach welcher Rechtsgrundlage / Verwaltungsvorschrift erfolgt die Vertretung von Amtsleitungen im Bezirksamt Spandau?
  2.               Auf welcher Rechtsgrundlage basiert die Unterschrift mit dem Zusatz „Kommissarische“?
  3.               Wer (Dienstposten) vertritt die Amtsleitung im Falle von Abwesenheit und / oder urlaubsbedingter Abwesenheit im Ordnungsamt?
  4.               Wer vertritt die Amtsleitung des Ordnungsamtes bei Amtsleiterrunden?
  5.               Wer hat seit Dezember die Amtsleitung des Ordnungsamtes (auch bei Amtsleiterrunden) vertreten?
  6.               Vertritt der Bezirksstadtrat die Amtsleitung im Ordnungsamt?
  7.               Wenn nein, wer vertritt die Amtsleitung dann?
  8.               Wer zeichnet die Geschäftsgänge der Ebene Amtsleitung im Ordnungsamt sachlich richtig und wer zeichnet als Amtsleiter?
  9.               Welche Zeichnungsbefugnisse sind in welcher Höhe von Haushaltsmitteln im Ordnungsamt festgelegt?
  10.           Wann wurden diese festgelegt?
  11.           Sind diese Unterlagen für eine Akteneinsicht verfügbar?

 

Otti

Der Fraktionsvorsitzende

 
 

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