Die gemeinsame Einrichtung hat zwei Träger: Die örtlich zuständige Arbeitsagentur und das Land Berlin, mit dem örtlich zuständigen Bezirksamt. Sie bilden die Trägerversammlung.
Die Trägerversammlung setzt sich zusammen aus jeweils drei Vertretern/innen der Träger der gemeinsamen Einrichtung. Die Hälfte der Vertreter/innen der Träger wird von der Agentur, die andere Hälfte vom Land Berlin und Bezirksamt bestellt und abberufen.
- Vertretern/innen der Agentur für Arbeit:*
- Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Berlin Nord
- Geschäftsführer – operativ – der Agentur für Arbeit Berlin Nord
- Geschäftsführer Interner Service
- Bezirksbürgermeister von Berlin – Spandau (als Vorsitzender)
- Bezirksstadtrat für Soziales und Bürgerdienste
- Referent Grundsatzbereich SGB II der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales