Ziel der Verordnungen ist es, die Erhaltungsgebiete aufgrund ihrer städtebaulichen Eigenart zu sichern, behutsam weiterzuentwickeln und an heutige Nutzungserfordernisse anzupassen.
Die städtebauliche Eigenart ergibt sich sowohl aus der Stadtgestalt als auch aus dem Ortsbild.
Städtebauliche Erhaltungsverordnungen
Kontakt
Bezirksamt Spandau von Berlin
Abt. Bauen, Planen, Umwelt- und Naturschutz
Stadtentwicklungsamt – FB Stadtplanung
Sprechzeiten
Mo, Mi, Do 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr (nur nach vorheriger Terminabstimmung)
Di 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr
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Fr 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr (nur nach vorheriger Terminabstimmung)