Kleine Anfrage - KA-0439/VIII  

 
 
Nummer:KA-0439/VIIIEingang:16.10.2018
Eingereicht durch:Scherf, Julia
Weitergabe:16.10.2018
Fraktion:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFälligkeit:30.10.2018
Antwort von:BezirksamtBeantwortet:01.11.2018
Parlament:Bezirksverordnetenversammlung Pankow von BerlinErledigt:01.11.2018
 
Betreff:Was unternimmt das Bezirksamt, um §55 des Schulgesetzes – vorschulische Sprachförderung für Kinder mit Förderbedarf – durchzusetzen?
Anlagen:
KA-0439/VIII, Eingang
KA-0439/VIII Antwort
   

Kleine Anfragen Eingangstext

 

Kleine Anfrage

 

Bezirksverordnete Julia Scherf

 

Was unternimmt das Bezirksamt, um §55 des Schulgesetzes – vorschulische Sprachförderung für Kinder mit Förderbedarf – durchzusetzen?

Bei in Berlin lebenden Kindern findet 18 Monate vor der Einschulung eine Sprachstandserhebung statt. Kinder, die keine Kita besuchen, werden vom Bezirk zur Sprachstanderhebung eingeladen und mittels Screeningverfahren „Deutsch Plus4“ getestet. Anschließend müssen gemäß Berliner Schulgesetz §55 alle Kinder, bei denen ein Sprachförderbedarf festgestellt wird, 18 Monate an fünf Tagen fünf Stunden vorschulische Sprachförderung erhalten.

In Berlin wurden insgesamt 2994 Kinder vom jeweiligen Bezirk zur Sprachstandserhebung eingeladen. 23 Prozent der eingeladenen Kinder erschienen zum Test. Bei den erschienenen Kindern wurde zu 84 Prozent ein Förderbedarf festgestellt. Die mit dem Förderbedarf verbundenen Auflagen – laut Schulgesetz 18 Monate Teilnahme an Sprachförderung – wurden von 90 Prozent der Betroffenen (521 Kindern) nicht erfüllt.

 

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Laut Antwort auf die schriftliche Anfrage 18/13725 AH Berlin wurden 2017 (2018) in Pankow 219 (207) Einladungen zur Sprachstandserhebung an schulpflichtige Kinder vom Bezirksamt Pankow verschickt. Getestet wurden aber nur 29 (35) Kinder. Eine Sprachstandfeststellung erfolgte in 109 (60) Fällen nicht. In wieweit wurde das Bezirksamt im Falle der restlichen Einladungen 81 (112) aktiv? 

 

  1. Wenn nicht alle Kinder der Einladung folgten: Wie erklärt sich das Bezirksamt, dass nicht alle Kinder zum Test erschienen?

 

  1. Ist das Bezirksamt Pankow dem Nicht-Erscheinen nachgegangen, etwa durch den erneuten Versand der Einladung per Einschreiben oder persönlicher Übergabe der Einladung? Wurde überprüft, ob die Kinder tatsächlich (noch) unter der angegebenen Adresse leben?

 

  1. Bei wie vielen Testteilnehmern wurde ein Förderbedarf festgestellt?

 

  1. Wie hat das Bezirksamt bei den Kindern mit Förderbedarf die  Sprachförderung angeordnet?

 

  1. Wo, durch wen und in welchem Zeitraum fand diese Sprachförderung statt?

 

  1. Wie viele Kinder nahmen tatsächlich an der Sprachförderung teil?

 

  1. Wenn nicht alle Kinder mit Förderbedarf zur Sprachförderung erschienen: Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt angewandt, um den § 55 des Schulgesetztes durchzusetzen?

 

  1. Wie hoch war der Anteil der im Rahmen der Kita 15 Monate vor der Einschulung mit dem Beobachtungsverfahren QuaSta getesteten Kinder, bei denen ein Sprachförderbedarf festgestellt wurde?

 

  1. Wie wird bei diesen Kindern sichergestellt, dass sie in der verbleibenden Zeit vor der Einschulung im vorgeschriebenen Umfang Sprachförderung erhalten?

 

  1. Bietet das Bezirksamt den Eltern der Kinder, die zur Sprachstandsfeststellung erscheinen, Unterstützung an? Verfügt es z.B.  über Informationsmaterialen in den jeweiligen Muttersprachen der Betroffenen, in denen die Bedeutung des Erlernens der Bildungssprache Deutsch  für die schulischen Chancen und den lebenslangen Bildungsverlauf ihres Kindes verdeutlicht wird ?

 

  1. hrt das Bezirksamt eine Statistik über die Herkunftssprachen der Kinder nicht- deutscher Herkunftssprache?

 

  1. Informiert das Bezirksamt neu aus dem Ausland zugezogenen Familien aktiv über die Möglichkeiten der vorschulischen Bildung ihres Kindes? Ermuntert es die Eltern, ihr Kind möglichst frühzeitig in deutschsprachigen Kindertageseinrichtungen anzumelden?

 

  1. Aus welchen Gründen wurden in 2017 nur ein Bußgeldverfahren zur Sprachstandsfeststellung und keine Bußgeldverfahren zur Sprachförderung eingeleitet, wenn gleichzeitig auf nur 50% der Einladungen zu Sprachtests mit Tests reagiert wurde und keinem der 18 Bescheide  zur verpflichtenden Sprachförderung (siehe Abgeordnetenhaus Berlin, Schriftliche Anfrage 18/14790) Folge geleistet wurde?

 

  1. Wie bewertet das Bezirksamt den Erfolg seiner bisherigen Praxis § 55 des Schulgesetzes durchzusetzen? Hat es vor seine Praxis in Zukunft zu ändern?
     

 

 

 

 
 

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