Mit dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) wurde die rechtliche Grundlage geschaffen, der Allgemeinheit ein umfassendes Informationsrecht mit dem Ziel einzuräumen, in Akten von Behörden Einsicht nehmen oder aus ihnen Auskunft erhalten zu können. Damit soll sowohl die demokratische Meinungs- und Willensbildung gefördert als auch eine Kontrolle des staatlichen Handelns ermöglicht werden -vgl. § 1 IFG-.
Wie kann ich einen Antrag stellen?
Welche Informationen stehen mir nicht zur Verfügung?
Was kommt an Kosten auf mich zu?