Mit dem Inkrafttreten der 54. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften am 28. April 2020, im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, ist es zu einer Reihe von Änderungen der Verwarnungs- und Bußgelder gekommen. Zukünftig werden bei Feststellungen durch die Mitarbeiter des Ordnungsamts höhere Verwarnungs- und Bußgelder erhoben.
Das Ordnungsamt macht darauf aufmerksam, dass die StVO-Novelle auch eine Erhöhung des Verwarnungsgeldes für Parken ohne Parkschein in Gebieten mit Parkraumbewirtschaftung vorsieht. Künftig beträgt die Mindesthöhe eines „Knöllchens“ 20 Euro anstatt 10 Euro. Da auch in Corona-Krisenzeiten die Parkraumbewirtschaftung landesweit fortbesteht, soll daran erinnert werden, dass regelkonform ein Parkschein zu ziehen und dieser gut sichtbar auszulegen ist. Anwohnende des Bezirks Pankow, die kurzfristig einen Anwohnerparkausweis benötigen, aber aufgrund der derzeitig noch geschlossenen Bürgerämter nicht vorstellig werden können, dürfen eine Kopie des Antrages als Nachweis im Fahrzeug auslegen. Dieser wird vorerst bis zum 30. Juni 2020 als Nachweis akzeptiert. Die Parkraumüberwachungskräfte werden die angeführten Antragsdaten bei ihrer Kontrolle notieren bzw. dokumentieren, um missbräuchlichen Verhalten vorzubeugen bzw. konsequent bei Betrugsverdacht Anzeige zu erstatten.
Diese Regelung gilt nur für Anwohnerparkausweise – nicht für Gäste- oder andere Vignetten. Ausnahmegenehmigungen oder Anwohnerparkausweise, die durch die Bezirksämter ausgestellt wurden und ihre Gültigkeit nach dem 01.01.2020 verloren haben, wurden mit der Allgemeinverfügung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz vom 03. April 2020 bis zum 30. Juni 2020 in ihrer Gültigkeit verlängert.
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StVO-Novelle und Anwohnerparken in Corona-Zeiten - Das Ordnungsamt informiert
Pressemitteilung vom 30.04.2020
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