Drucksache - 1452/XX
Frage 1: Ist Ihnen bewußt, dass die Fehlplanungen und Rückschnitte der vorhandenen Grünen Abkühlstreifen für ältere Anwohner/innen in den heissen Phasen der sich weiter erhitzenden Sommer in der Stadt auch schon frühzeitiges Ableben mit bewirken können?
Eine Umweltschutzprüfung wäre hierzu wünschenswert und notwendig.
Frage 2: Wurde geprüft, wie Fehlplanungen wg der Stellplätze für Fahrräder und im Verhältnis natürlicher und bereits angenommener Zugänge vom Straßenland zum Uferweg vermieden werden können, um zu gewährleisten, dass der geschützte Uferweg prioritär für Fussgänger erhalten bleibt und seine hohe klimatische Qualität bestehen bleibt?
Fahrradständer können viel effektiver platziert werden und müssen nicht breite Teile des zur Abkühlung des Klimas gebrauchten hohen Gehölze verdrängen.
Begründung: Sehr geehrte Damen und Herren,
In den Antworten an die Einwohnerfragen von Frau Sabine Seifert und Herrn Dr. Knopp vom 22. Mai 2019 legt Bezirksbügermeister Martin Hikel dar, warum dezidierte naturschutzfachliche Gutachten zu den geplanten Rodungen am Weigandufer nicht erforderlich seien.
Auch wenn es sich, nach Ihrer Definition ( Straßenbegleitgrün) nicht um Klima- relevantes und zu schützendes Grün handeln solle, so wurde dieses doch durch die Umweltschutzdefomnitionen des Senates im Umweltatlas als inbesondere höchste Schutzstufe für den Klimaschutz ausgewiesen mit der ausdrücklichen Empfehlung: KEINE ÄNDERUNGEN vorzunehmen.
Diese Einschätzung beruht gerade auf der Wirkung der Bäume im Zusammenwirken mit hohen Büschen, die einen zusammenhängenden Schatten und Kühlungskorridort zu schaffen in der Lage sind, welche in den - immer heißer werdenden - Sommern nicht nur eine Abkühlung vor Ort um einige Grade gewährleistet. sondern auch im kumulierten Zusammenspiel mit weiteren solchen Grünstreifen auch leichtere Brisen in das Stadtklima einzubringen das Potenzial hat. Solche milden Mikroklimatischen Einflüsse vermindern die Extreme im Wetter, die wir zu beklagen haben nach meinem Verständnis. Ob dies zutrifft ist zumindest zu prüfen.
Die Ergänzungen im BNatSchG habe ich so interpretiert, dass die Gefahren kumulierten Wirkungen auf das Klima und den Artenverlust mittlerweile Rechnung getragen werden muss und somit einzelne Bauabschnitte und Veränderungen am größeren Ökosystemen nicht mehr nur gesondert und nach theoretischen Definitionen genügen, sondern auch in ihrem praktischen Zusammenwirken zu prüfen sind, ob sie potenziell die begonnenen Klimaveränderungen und Umweltschäden verschlimmern oder entgegen zu wirken sich erweisen können. In Hinblick darauf wurden leider diese Aspeckte nicht geprüft.
Sie haben sich entschloßen, von der Möglichkeit einer freiwilligen Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung keinen Gebrauch zu machen und stattdessen die Schutzziele des BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetzes) eigenverantwortlich intern zu gewährleisten.
Ich hoffe auf Vernunft und Einsicht! |
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