Auszug - Verbesserung der Verkehrssicherheit
Dazu führt die Verwaltung aus, dass im Moment in dem Bereich der Blaschkoallee bis zur Einmündung Riesestraße Bauarbeiten stattfinden und umfangreiche Haltverbote vorhanden sind.
Grundsätzlich ist vor Kreuzungen und Einmündungen nach gesetzlicher Regelung der StVO ein 5m Freiraum zu gewährleisten. Dazu bedarf es keiner weiteren Beschilderung. Der Radweg in der Blaschkoallee ist von der Riesestraße baulich abgesetzt, so dass der freizuhaltende Kreuzungsbereich dadurch optisch unterstützt wird. Somit kann von der Riesestraße auch gut in den fließenden Verkehr der Blaschkoallee eingesehen werden. Hinzu kommt, dass es sich durch die Mittelinsel nur um zu beobachtenden Verkehr aus einer Richtung handelt. Nach Rücksprache mit der Polizei liegen an der Einmündung Blaschkoallee/ Riesestraße keine Unfallgefährdungen vor. Aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht sind keine Maßnahmen erforderlich.
Der Antrag wird zurückgestellt. 1
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