Auszug - Parken in der Bouchéstraße
Die SPD-Fraktion begründet ihren Antrag. Frau Dr. Giffey erläutert aus Sicht der Verwaltung, dass gemäß § 12 (4) StVO zum Parken der rechte Seitenstreifen, bzw. der rechte Fahrbahnrand zu nutzen ist. Parken auf Gehwegen, Mittelstreifen ist nur dann erlaubt, wenn es mit Verkehrszeichen angezeigt ist. Somit ist in der Bouchéstraße das Parken auf dem Mittelstreifen grundsätzlich verboten.
Vor der Anordnung von Gehwegparken durch die Straßenverkehrsbehörde muss der Straßenbaulastträger – SGA – angehört werden, ob aus baulichen Gegebenheiten Gründe gegen eine eventuelle Anordnung sprechen.
Das SGA hat mitgeteilt, dass es sich bei dem Mittelstreifen um eine unbefestigte Promenade handelt. Hier ist bei Dauerparken mit einer Verdichtung und mit Nachteilen für die Baumbepflanzung zu rechnen.
Dazu kommt, dass die Bordsteine Höhen zwischen 8 -14 cm aufweisen. Hier sind Regressforderungen von Fahrzeugbesitzern zu befürchten, die sich bei der Auftrittshöhe ihre Fahrzeuge beschädigen. Insgesamt kann das SGA dem Parken auf der Mittelinsel in der Bouchéstraße nicht zustimmen.
Aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht ist im Nahbereich des Kiehlufers genügend Parkraum vorhanden, so dass die Mittelinsel in der Bouchéstraße nicht als Parkraum benötigt wird. Vielmehr sollte über eine weitere Grüngestaltung nachgedacht werden.
Der Antrag wird von der SPD-Fraktion zurückgezogen.
1
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
BVV-Büro Neukölln
Zimmer: A 201
- Tel.: (030) 90239-2386
- Tel.: (030) 90239-2359
- Tel.: (030) 90239-2307
- Fax: (030) 90239-3734
- E-Mail an die BVV Neukölln
Verkehrsanbindungen
-
U-Bahn
-
Bus
Sprechzeiten
Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung
an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen
an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen