Kleine Anfrage - 0789/V  

 
 
Nummer:0789/VEingang:07.01.2020
Eingereicht durch:Bertermann, Frank
Weitergabe:07.01.2020
Fraktion:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFälligkeit:10.02.2020
Antwort von:Bezirksamt Mitte von BerlinBeantwortet:28.02.1989
Parlament:BVV Mitte von BerlinErledigt:28.02.1989
  Erfasst:28.02.1989
  Geändert:
 
Betreff:B-Plan 1-67VE: Umsetzung Regelungen Durchführungsvertrag (DV)
Anlagen:
1. Eingang SchrA Grüne
2. Antwort vom 28.02.1989
   

Kleine Anfragen Eingangstext

Schriftliche Anfragen: Eingangstext

 

1. In welcher Form wurden auf welchen Grundstücksteilen folgende Regelungen des DV zum Bebauungsplan 1-67VE bisher umgesetzt, und falls noch nicht umgesetzt, bis wann erfolgt eine Umsetzung:

1a. Wohnbauvorhaben mit 758 Wohnungen und 295 Einzimmer-appartements teilweise für temporäres Wohnen

1b.  Errichtung von Mietwohnungen, für die Wohnungsbauförderung des Landes Berlin in Anspruch genommen werden können (Baufeldes A gemäß Anlagen 4p1 - 4p3 und im Bereich des Baufeldes B1 gemäß Anlagen 4q1 und 4q2?

1c. Errichtung einer Kindertagesstätte

1d. Durchführung der Maßnahmen, die nach dem Artenschutzbeitrag (September 2014) erforderlich sind

1e. erforderliche Kompensationsmaßnahmen durch Dachbegrünungen

1f. straßenseitige Schallschutzwand an der in den Sportpark Poststadion" integrierten Skaterhalle

1g. Schaffung von Pflanzflächen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB und Herstellung der Außenanlagen gemäß Grün- und Freiflächenplan (Anlage 5).

1h. 590 qm private Kinderspielflächen (Anlage 7b)

1i. jeweils 4 Kfz-Stellplätze für Carsharing-Unternehmen sowie für Elektrofahrzeuge nördlich und dlich der zentralen Zufahrt zum Vorhabengebiet an der Lehrter Straße

1j. Übernahme der notwendigen Kosten, die dem Land Berlin durch rechtlich gebotene Emissionsminderungsmaßnahmen (insbesondere Anbringung von Blenden) an der Beleuchtungsanlage des Sportplatzes Nr. 3 im Poststadion" entstehen

1k. Errichtung von Wohnungen im Gebäude E1 („Hochhaus") die eine maximale Wohnungsgröße von 30 qm nicht überschreiten und nur zum temporären Wohnen geeignet sind und nicht als Ferienwohnungen genutzt werden.

1l. Übernahme der Kosten der Erweiterung von 89 Plätzen an der Kurt-Tucholsky-Grundschule und soweit erforderlich auch am Standort Kruppstraße 14a

1m. Herstellung eines öffentlichen Kinderspielplatzes auf einer Fläche im Geschichtspark Moabit

1n. Ausgleichsbilanz aufgrund des mit der Herstellung eines öffentlichen Kinderspielplatzes auf einer Fläche im Geschichtspark Moabit verbundenen Eingriffs in eine festgesetzte Ausgleichsfläche

 

2. Wann endet die Frist von fünf Jahren ab der bezugsfertigen Herstellung von 50% der im Vertragsgebiet geplanten Wohnungen und wann und wie stellt das Bezirksamt sicher, dass bis dahin die geplante Erweiterung der Kurt-Tucholsky-Grundschule erfolgt ist?

 

3. Wann hat der Vorhabenträger an wen Teile des Plangebiets veräußert und in welcher Form wurde sicherstellen, dass die Verpflichtungen und Erklärungen aus dem DV für alle, auch künftige Fälle der Weiterveräußerung der im Plangebiet liegenden Grundstücke durch ihn oder durch Dritte von dem jeweiligen Rechtsnachfolger übernommen werden?

 

4. Hat sich bei der Durchführung des Vertrages herausgestellt, dass ergänzende Bestimmungen notwendig werden, welche diesbezüglichen weiteren Vereinbarungen wurden wann vertraglich vereinbart?

 

 
 

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