Kleingärten sind besondere Pachtgelände, welche klar definierten Nutzungsbeschränkungen unterliegen, die sich in der Hauptsache aus dem Bundeskleingartengesetz (BKleingG) ergeben.
So sollen Kleingartenparzellen vor allem kleingärtnerisch genutzt werden, wozu beispielsweise die Pflicht zum Anbau von Obst und Gemüse für den Eigenbedarf auf einem Großteil der Nutzfläche zählt. Dennoch ist auch die Erholung als wesentlicher Bestandteil der kleingärtnerischen Nutzung anzusehen. Dieser Erholung dient die Gartenlaube, die nicht größer als 24 m² sein darf und von einfacher Art und Ausstattung sein soll. Bestimmte Bauhöhen dürfen nicht überschritten werden. Im begründeten Einzelfall können über historisch bedingt abweichende Regelungen im Pachtvertrag auch besondere Vereinbarungen getroffen werden. Ein Bewohnen von Kleingartenparzellen ist grundsätzlich nicht zulässig.
Sämtliche durch den Bezirk Mitte von Berlin zu verwaltenden Kleingärten sind mittels Zwischenpachtvertrag an den Bezirksverband Wedding der Kleingärtner e.V. im Bezirk Mitte verpachtet.
Die Kleingartenanlagen sind in einzelne Parzellen unterteilt, welche durch den Zwischenpächter (Bezirksverband) an den Unterpächter, also den einzelnen Kleingärtner, verpachtet werden.
Wenn Sie also Interesse daran haben sollten, einen Kleingarten im Bezirk Mitte zu pachten oder sich tiefergehend zu sämtlichen Modalitäten informieren lassen wollen, wenden Sie sich bitte an den:
- Bezirksverband Wedding der Kleingärtner e.V. im Bezirk Mitte,
Petersallee 34, 13351 Berlin.
Sprechzeiten: Termine nur nach telefonischer Vereinbarung unter (030) 46 77 62 60
Weitere Informationen: Kleingartenverband Wedding
Kontakt: E-Mail an den Kleingartenverband