Entwurf eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans liegt öffentlich aus

Pressemitteilung Nr. 288/2024 vom 28.11.2024

Der Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Facility Management, Ephraim Gothe, informiert:

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans II-26-1VE vom 01. Oktober 2024 im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit, für die Grundstücke Rathenower Straße 63, 64 und Birkenstraße 2 wird mit Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB veröffentlicht. Das Verfahren wird gemäß § 13a BauGB als beschleunigtes Verfahren ohne Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB durchgeführt.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines siebengeschossigen Wohn-, Geschäfts- und Bürogebäudes. Durch das Bauvorhaben wird die Blockrandbebauung geschlossen und die Straßenzusammenführung Birkenstraße Ecke Rathenower Straße räumlich gefasst. In dem Wohn-, Geschäfts- und Bürogebäude sollen Mietwohnungen, Büros und im Erdgeschoss eine Gewerbenutzung entstehen. 10 % der Wohnungen werden mietpreisgebunden sein.

Die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs wird in der Zeit

vom 27. November 2024 bis einschließlich 3. Januar 2025

unter https://www.berlin.de/bebauungsplaene-mitte/ sowie auf dem zentralen Landesportal https://mein.berlin.de durchgeführt. Die Unterlagen zum Bebauungsplanentwurf können dort eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen auch in Papierform zugänglich gemacht. Die Unterlagen werden im oben genannten Zeitraum in der Schiller-Bibliothek, Müllerstraße 149, 13353 Berlin, öffentlich ausgelegt. Sie können dort von Montag bis Freitag von 10 bis 19:30 Uhr und samstags von 10 bis 14 Uhr eingesehen werden.

Während der Dauer der Veröffentlichung können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen per Eingabe auf einer der oben genannten Internetseiten oder als E-Mail an bebauungsplan@ba-mitte.berlin.de übermittelt werden. Sie können auch postalisch an das Bezirksamt Mitte von Berlin, Stadtentwicklungsamt, Müllerstr. 146, 13353 Berlin gesendet werden. Die in den Stellungnahmen vorgebrachten öffentlichen und privaten Belange sind gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellung¬nahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Fragen zum Bebauungsplanentwurf können auch unter der Telefonnummer: 9018-45852 oder per E-Mail: bebauungsplan@ba-mitte.berlin.de gestellt werden.

Hinweis: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchst. e) der Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 des Baugesetzbuchs und § 30c des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs. Geben Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich des Bebauungsplanverfahrens“, die mit veröffentlicht wird.

Medienkontakt:
Bezirksamt Mitte, Pressestelle, E-Mail: presse@ba-mitte.berlin.de