Zugangsbeschränkungen im James-Simon-Park: Bezirksamt befristet Allgemeinverfügung bis zum 31. August 2021

Pressemitteilung Nr. 286/2021 vom 13.08.2021

Der Bezirksbürgermeister von Mitte, Stephan von Dassel, informiert:

Die seit dem vergangenen Freitag im James-Simon-Park täglich zwischen 20 Uhr und
6 Uhr geltenden Zugangsbeschränkungen bleiben bis zum Ablauf des 31. August bestehen. Rechtsgrundlage für dieses Betretungsverbot ist eine Allgemeinverfügung, die das Bezirksamt nunmehr entsprechend befristet hat:
https://www.berlin.de/ba-mitte/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/#sga

Nach wie vor gelten auch das Alkoholverbot nach Infektionsschutzverordnung sowie das Musikverbot nach dem Grünanlagengesetz.

In den vergangenen Tagen haben Polizeikräfte sowie Mitarbeitende des bezirklichen Ordnungsamtes im James-Simon-Park insbesondere in den Abend- und Nachtstunden die Einhaltung dieser Festlegungen durchgesetzt. Diese Einsätze haben dazu beigetragen, die Lage im James-Simon-Park zu beruhigen. Die positive Wirkung der Allgemeinverfügung hat das Bezirksamt dazu veranlasst, die Nutzung des Parks „schnellstmöglich in vollem Umfang wieder zu ermöglichen und die allgemeine Handlungsfreiheit der Parknutzer weniger intensiv einzuschränken“, heißt es in der Allgemeinverfügung.

Hintergrund: Nach den schweren Ausschreitungen im James-Simon-Park, bei denen es wiederholt zu Gewalttaten innerhalb der „Feiernden“ gekommen war und Einsatzkräfte der Polizei von alkoholisierten Personen angegriffen und teils schwer verletzt wurden, sahen sich Bezirksamt Mitte und Polizei gezwungen, den Zugang zu dieser Grünanlage einzuschränken.

Medienkontakt:
Bezirksamt Mitte, Pressestelle, E-Mail: presse@ba-mitte.berlin.de