Drucksache - 1744/V  

 
 
Betreff: Auflagenbeschluss 5 - zur Drucksache 1678/V - Ergänzungsplan zum Haushaltsplan 2005 des Bezirks Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:HauptausschussBzBmin/BzStRin GesSozPers
Verfasser:Dr. Klett, UweKlett, Uwe
Drucksache-Art:AusschussantragZwischeninformation des BA auf Ersuchen
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
16.12.2004 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV Vorberatung
23.03.2005 
Öffentliche Sitzung der Geschäftlichen Mitteilungen der Vorsteherin der BVV    

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ausschussantrag Hauptausschuss vom 13.12.2004 PDF-Dokument
2. Zwischeninformation auf Ersuchen PDF-Dokument

Begründung:

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin    15.03.2005

 

 

 

  

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

 

für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am

 

 

 

 

1. Gegenstand der Vorlage:           Zwischeninformation zum Ersuchen der BVV, DS-Nr. 1744/V aus der 41. BVV vom 16.12.2004

 

Auflagenbeschluss 5 – zur Drucksache 1678/V – Ergänzungsplan zum Haushaltsplan 2005 des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf von Berlin

 

 

 

2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten:

 

Der Fachbereich Kultur hat am 13.01.05 das Manuskript für die Anzeige eines Interessenbekundungsverfahrens (IBV) an SenInn / I A Red – Amts- und Dienstblattredaktion geschickt; die Anzeige erschien in der Ausgabe Nr. 3 v. 21.01.05 des Amtsblattes für Berlin. Der Zeitraum für das IBV umfasst 6 Wochen, so dass es am 04.03.05 beendet sein wird.

 

Die Auswertung wird durch den Fachbereich Kultur im Laufe des Monats März vorbereitet. Als Schwerpunkte für das IBV wurden gesetzt und somit auch als Nachweis gefordert:

1.      Ausführliche Bewerbungsunterlagen mit Konzeptions- und Finanzierungsvorstellungen.

2.      Nachweis über Erfahrung in der Umsetzung von gleichartigen Projekten.

3.      Nachweis über Personal, das geeignet ist, entsprechend der fachlichen Standards, kulturelle Arbeit inhaltlich zu konzipieren und zu realisieren.

4.      Nachweis über technisches Equipment bzw. das Know-how für den spezifischen Bedarf der Einrichtung.

5.      Nachweis über Liquidität.

 

Es werden somit Anbieter gesucht, die über ausgewählte theoretische und praktische Erfahrungen im Kultur- und Kunstbereich verfügen und personell wie organisatorisch in der Lage sind, die Einrichtung entsprechend ihrer inhaltlichen Ausrichtung zu führen.

 

Die Umsetzung der Übernahme durch den freien Träger wurde für das 2. Quartal anberaumt.

 

Die Inanspruchnahme der in Rede stehenden Bonusregelung kann aber erst erfolgen, wenn es eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage hierzu gibt. Diese bildet ausschließlich der durch den Hauptausschuss des Abgh zu bestätigende Ergänzungsplan 2005 für das BA Marz-Helld sowie die damit in Erwartung stehende Zusage zur Inanspruchnahme dieser Bonusregelung. Das BA Marz-Helld ist hierzu gegenüber SenFin entsprechend tätig geworden.

 

Gleichwohl gilt anzumerken, dass eine solche Zuwendung (ein solcher Bonus) nur für die Dauer des Haushaltsjahres 2005 gilt und daher einmalig ist.

 

 

 

 

 

Dr. Klett              

Bezirksbürgermeister             

 

 

 

 

 
 

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