Drucksache - 1744/V
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 15.03.2005 Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Sitzung der
Bezirksverordnetenversammlung am 1. Gegenstand der Vorlage: Zwischeninformation
zum Ersuchen der BVV, DS-Nr. 1744/V aus der 41. BVV vom 16.12.2004 Auflagenbeschluss 5 – zur Drucksache 1678/V – Ergänzungsplan
zum Haushaltsplan 2005 des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf von Berlin 2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten: Der
Fachbereich Kultur hat am 13.01.05 das Manuskript für die Anzeige eines
Interessenbekundungsverfahrens (IBV) an SenInn / I A Red – Amts- und
Dienstblattredaktion geschickt; die Anzeige erschien in der Ausgabe Nr. 3 v.
21.01.05 des Amtsblattes für Berlin. Der Zeitraum für das IBV umfasst 6 Wochen,
so dass es am 04.03.05 beendet sein wird. Die
Auswertung wird durch den Fachbereich Kultur im Laufe des Monats März
vorbereitet. Als Schwerpunkte für das IBV wurden gesetzt und somit auch als
Nachweis gefordert: 1.
Ausführliche
Bewerbungsunterlagen mit Konzeptions- und Finanzierungsvorstellungen. 2.
Nachweis
über Erfahrung in der Umsetzung von gleichartigen Projekten. 3.
Nachweis
über Personal, das geeignet ist, entsprechend der fachlichen Standards,
kulturelle Arbeit inhaltlich zu konzipieren und zu realisieren. 4.
Nachweis
über technisches Equipment bzw. das Know-how für den spezifischen Bedarf der
Einrichtung. 5.
Nachweis
über Liquidität. Es werden
somit Anbieter gesucht, die über ausgewählte theoretische und praktische
Erfahrungen im Kultur- und Kunstbereich verfügen und personell wie
organisatorisch in der Lage sind, die Einrichtung entsprechend ihrer
inhaltlichen Ausrichtung zu führen. Die
Umsetzung der Übernahme durch den freien Träger wurde für das 2. Quartal
anberaumt. Die Inanspruchnahme der in Rede stehenden Bonusregelung kann
aber erst erfolgen, wenn es eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage hierzu
gibt. Diese bildet ausschließlich der durch den Hauptausschuss des Abgh zu
bestätigende Ergänzungsplan 2005 für das BA Marz-Helld sowie die damit in
Erwartung stehende Zusage zur Inanspruchnahme dieser Bonusregelung. Das BA
Marz-Helld ist hierzu gegenüber SenFin entsprechend tätig geworden. Gleichwohl
gilt anzumerken, dass eine solche Zuwendung (ein solcher Bonus) nur für die
Dauer des Haushaltsjahres 2005 gilt und daher einmalig ist. Dr. Klett Bezirksbürgermeister |
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