Die BVV hat beschlossen:
Das Bezirksamt
wird ersucht,
1.
im Nachgang zu der
positiven Entscheidung des Bauantrages zur Aufstellung eines Sendemastes auf
dem Grundstück Oberfeldstraße 189 zu prüfen,
§
warum angesichts der
von Bürgern gesehenen Störung des Ortsbildes und der möglichen Entwertung
umliegender Grundstücke der Antrag nicht zu versagen war – zumal vor kurzem die
Gewerbeansiedlung eines Investors auf dem Nachbargrundstück Nr. 190 wegen möglicher
Störungen der Anwohner vom Bezirksamt abgelehnt wurde
§
wieso die
Baugenehmigung auf der Grundlage eines offensichtlich fehlerhaften
Baulageplanes erteilt wurde
§
aus welchen Gründen
eine rechtzeitige Information von Bürgerinnen und Bürgern über die geplante
Maßnahme nicht erfolgt ist
§
wie das Bezirksamt
seine Kontrollpflicht zur Aufstellung eines aussagefähigen Bauschildes erfüllt
hat, um so die rechtzeitige korrekte Information der Anwohner zu sichern.
2.
sich
dafür einzusetzen, dass nach Aufnahme des Sendebetriebes vom Mobilfunkbetreiber
eine Schadstoffmessung durch eine externe Einrichtung durchgeführt wird
und die Untersuchungsergebnisse den Anwohnerinnen und Anwohnern zur Kenntnis
gebracht werden.
3.
zu sichern, dass
künftig bei Anträgen zur Aufstellung von Sendeanlagen rechtzeitig vor der
Entscheidung betroffene Anwohnerinnen/Anwohner und umliegende Einrichtungen
(Schulen, KITAs, Krankenhäuser und andere) über das Vorhaben und seine
möglichen Wirkungen informiert werden.
Den
Betroffenen ist Gelegenheit zu Rückfragen und Einsprüchen zu geben.