Kleine Anfrage - KA-103/IX  

 
 
Nummer:KA-103/IXEingang:14.04.2022
Eingereicht durch:Grothe, Pascal
Weitergabe:20.04.2022
Fraktion:Fraktion der Bündnis 90/Die GrünenFälligkeit:25.05.2022
Antwort von:BzStRin StadtUmNatSGABeantwortet:19.05.2022
Parlament:BezirksverordnetenversammlungErledigt:23.05.2022
  Erfasst:
  Geändert:
 
Betreff:Zur Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Weißenhöher Straße
Anlagen:
Anfrage Herr Grothe PDF-Dokument
Antwort BzStRin StadtUmNatSGA PDF-Dokument
   

Kleine Anfragen Eingangstext

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Ist die Anordnung für Tempo 30 bereits beim Bezirksamt eingegangen?
     
  2. Wann ist die Anordnung für die Einrichtung von Tempo 30 auf der Weißenhöher Straße beim Bezirksamt eingegangen?
     
  3. Wann wir die Anordnung umgesetzt?
     
  4. Weswegen wurde die Anordnung noch nicht umgesetzt?
     
  5. Wie ist der Umsetzungsstand der Drucksache 2394/VIII?
Kleine Anfragen Antworttext

Frage 1: Ist die Anordnung für Tempo 30 bereits beim Bezirksamt eingegangen?
In diesem Bereich gehört die Weißenhöher Straße zum übergeordneten Straßennetz mit Befahrung durch den ÖPNV (Buslinie 108) und liegt in der Verantwortung der SenUMVK.

Eine weitere Entschleunigung und Einschränkung des ÖPNV (Linie 108) muss mit der BVG und der Senatsverwaltung abgestimmt werden.

Frage 2: Wann ist die Anordnung für die Einrichtung von Tempo 30 auf der Weißenhöher Straße beim Bezirksamt eingegangen?

Siehe Beantwortung der Frage 1.

Frage 3: Wann wir die Anordnung umgesetzt?

Siehe Beantwortung der Frage 1.

Frage 4: Weswegen wurde die Anordnung noch nicht umgesetzt?

Siehe Beantwortung der Frage 1.

Frage 5: Wie ist der Umsetzungsstand der Drucksache 2394/VIII?

Das Erarbeiten eines Verkehrskonzeptes gehört zum Aufgabenbereich des Stadtplanungsamtes im Bezirksamt und der zuständigen Senatsverwaltung. Sowohl die Geschwindigkeitsregelung im übergeordneten Straßennetz als auch eine Beschilderung dieser mit „Anlieger frei“ und auch ein Antrag auf einen Fußngerüberweg (FGÜ) müssen über die entsprechende Stelle bei SenUMVK, Abt. VI, eingereicht werden.

 

Grundsätzlich gehört natürlich die Erarbeitung von Verkehrskonzepten zu den Aufgaben des Fachbereiches Stadtplanung (FB Stapl), insbesondere im Zusammenhang mit langfristigen Planungen. Auch im Zusammenhang mit dem B-Plan XXI-34a wurde ein Verkehrskonzept erarbeitet, welches die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Straßenraumes unter Berücksichtigung der Entwicklung des zukünftigen Verkehrsaufkommens untersucht hat. Dieses Verkehrskonzept kommt zu dem Ergebnis, dass das zukünftige Verkehrsaufkommen zu bewältigen ist.

 

Aus Sicht des FBes Stapl ist das jedoch nicht Gegenstand der BVV-Drucksache 2394/VIII. Hier wird nachgefragt, welche konkreten Maßnahmen für die Umsetzung des Verkehrs beabsichtigt sind:

1. wie Durchgangsverkehr in den Wohngebieten vermieden werden kann, 2. 30er Zone im Gebiet zwischen dem U-Bahndamm Alt-Biesdorf und Minsker Straße, 3. Ausweisung von "Anlieger frei" für die Weißenhöher Straße, 4. Fußngerüberweg nahe der Hanoier Straße.

 

Dies sind regelmäßig keine Aufgaben eines Verkehrskonzeptes des FBes Stapl, der weiter davon ausgeht, dass die hier eingeforderte Prüfung bzw. Erarbeitung eines Verkehrskonzeptes in der Zuständigkeit des SGAes liegt.

 

 

 

Juliane Witt
Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung,
Umwelt- und Naturschutz, Straßen und Grünflächen

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Kontakt

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin

Büro der Bezirksverordnetenversammlung

Leiterin:
Anne Nentwich, BVV L

Postanschrift:
12591 Berlin