Der Bebauungsplan 10-44 sieht die Festsetzung von Flächen als Allgemeines Wohngebiet, einer öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung „öffentliche Parkanlage mit Spielplatz“ sowie einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Freizeitsportanlage“ vor.
Der Entwurf des Bebauungsplans 10-44 liegt mit Begründung und Umweltbericht sowie den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen erneut gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Dem Amtsblatt von Berlin und dem Internet sind die Arten der verfügbaren umweltbezogenen Informationen im Bereich des Bebauungsplanverfahrens sowie Informationen über die Datenverarbeitung zu entnehmen.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Bisher eingegangene Stellungnahmen fließen in die abschließende Abwägung ein. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.