Auszug - Geschäftsordnung Umgang mit Verstößen gegen die Geschäftsordnung
a) Mit Änderungen vom 20. März 2002,
18.12.2002, DS V/417, 27.08.03, DS V/464 liegt für Ausschussmitglieder im Büro
BVV vor. b) DS 1145/Zusatzschilder zu Schildern/
wird seitens der BVV, Fraktion SPD beanstandet. BE zu 1145 nicht GO-Konform.
Soll zurückgenommen werden – es wird § 35 (3) diskutiert: Eventuell könnte
statt “grundsätzlich” - “immer” formuliert werden. Ein Vergleich mit anderen GO
wird erwogen. Der GO-Ausschuss bittet die BVV und
den Vorstand den § 35 (3) der GO entsprechende Beachtung zu schenken. Der
GO-Ausschuss empfiehlt dem Vorsteher die SPD-Fraktion darauf aufmerksam zu
machen, dass durch einen neuen Antrag (Aufhebungsantrag zu Beschluss zu DS
1145) und gegebenenfalls im Sinne eines fraktionsübergreifenden Antrags in der
Sache das Anliegen neu einzubringen. Eine Aufhebung (Zurücknahme) des
Beschlusses durch den Vorsteher ist gemäß GO nicht möglich. Der GO-Ausschuss teilt die
Aufforderung nicht, dass es sich bei der DS 1145 nur um einen Prüfantrag
handelt, sondern teilt mit, dass mit dem Wort
“ersuchen” ein Handlungsauftrag erteilt wird. Nach den derzeitigen Erwägungen des
Ausschusses versteht der Ausschuss die GO § 35 (3) “grundsätzlich” im Sinne von
“Ausnahmen sind möglich” oder “in der Regel”.
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