Gebührenerlass: Schankwirtschaft und Außengastronomie

Pressemitteilung vom 22.05.2021

Das Bezirksamt Lichtenberg wird in diesem Jahr zur Belebung der Schankwirtschaft und Außengastronomie auf die Sondernutzungsgebühren für die Inanspruchnahme öffentlichen Raumes verzichten.

Der für Umwelt und Verkehr zuständige Bezirksstadtrat, Martin Schaefer (CDU): „Wir wollen, dass alle Menschen unabhängig ihres Impfstatus den Sommer genießen können und gleichzeitig die Schankwirtschaft und Außengastronomie, soweit es dem Bezirksamt Lichtenberg möglich ist, unterstützen. Deshalb habe ich entschieden, dass wir vom 1. Juni bis zum 31. Dezember 2021 auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die Inanspruchnahme von Verkehrsflächen bei der Bewirtung von Gästen verzichten.“

Vorausgegangen ist der Entscheidung ein Hinweisschreiben der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, das die Bezirke in Anbetracht der neuerlichen
pandemiebedingten Beschränkungen ermächtigt, auf die Erhebung der Gebühren gemäß Sondernutzungsgebührenverordnung zu verzichten. Die Verwaltungsgebühren für die Erteilung des notwendigen Bescheides können jedoch leider nicht erlassen werden.

Fragen zur Antragsstellung und Gebührenbefreiung können an das Straßen- und Grünflächenamt gerichtet werden: sga@lichtenberg.berlin.de.

Weitere Informationen:
Bezirksstadtrat für Schule, Sport, Öffentliche Ordnung, Umwelt und Verkehr
Martin Schaefer
Telefon: (030) 90296-4200
E-Mail