Beschluss "Recht auf körperliche Selbstbestimmung von Schwangeren gewährleisten: Bereitstellung von Informationen nach Inkrafttreten der Streichung von § 219a StGB"
Abteilung Jugend, Familie und Gesundheit
Beschluss zur BA-Vorlage-Nr.: VI / 127 / 2022
Das Bezirksamt beschließt:
1.1 Die beigefügte Vorlage zur Kenntnisnahme, betreffend DS/0246/V Recht auf körperliche Selbstbestimmung von Schwangeren gewährleisten: Bereitstellung von Informationen nach Inkrafttreten der Streichung von § 219a StGB wird bei der Bezirksverordnetenversammlung eingebracht.
1.2 Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Jugend, Familie und Gesundheit beauftragt.
Begründung, Rechtsgrundlage und haushaltsmäßige Auswirkungen und / oder Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung und sowie Klima- und Umweltauswirkungen sind der o. g. Vorlage zu entnehmen.
Bezirksbürgermeisterin
Beschluss zur BA-Vorlage-Nr.: VI/127 /2022
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Recht auf körperliche Selbstbestimmung von Schwangeren gewährleisten: Bereitstellung von Informationen nach Inkrafttreten der Streichung von § 219a StGB
Büro der Bezirksbürgermeisterin
Herr Hamoud