Beschluss "Recht auf körperliche Selbstbestimmung von Schwangeren gewährleisten: Bereitstellung von Informationen nach Inkrafttreten der Streichung von § 219a StGB"

Abteilung Jugend, Familie und Gesundheit

Beschluss zur BA-Vorlage-Nr.: VI / 127 / 2022

Das Bezirksamt beschließt:

1.1 Die beigefügte Vorlage zur Kenntnisnahme, betreffend DS/0246/V Recht auf körperliche Selbstbestimmung von Schwangeren gewährleisten: Bereitstellung von Informationen nach Inkrafttreten der Streichung von § 219a StGB wird bei der Bezirksverordnetenversammlung eingebracht.

1.2 Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Jugend, Familie und Gesundheit beauftragt.

Begründung, Rechtsgrundlage und haushaltsmäßige Auswirkungen und / oder Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung und sowie Klima- und Umweltauswirkungen sind der o. g. Vorlage zu entnehmen.

Bezirksbürgermeisterin

Beschluss zur BA-Vorlage-Nr.: VI/127 /2022

  • Recht auf körperliche Selbstbestimmung von Schwangeren gewährleisten: Bereitstellung von Informationen nach Inkrafttreten der Streichung von § 219a StGB

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