Das Bezirksamt hat den Erlass einer Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Milieuschutz) für das Gebiet „Südliche Friedrichstadt“ beschlossen. Mit Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt am 16.06.2017 ist diese Verordnung rechtskräftig geworden. Das Gebiet wurde in den Grenzen des Geltungsbereiches des Sanierungsgebietes Südliche Friedrichstadt (mit Ausnahme des Grundstücks Wilhelmstr. 116/117) beschlossen.
Beschlossen wurden auch die Prüfkriterien für die Umsetzung der sozialen Erhaltungsverordnung.
Südliche Friedrichstadt - Erhaltungsgebiet gem. § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB (Milieuschutz)
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Südliche Friedrichstadt Erhaltungsverordnung GVBl 16.6.17
Fachbereich Stadtplanung
Leiter
Herr Peckskamp
Gruppe Infrastruktur und Städtebauförderung
Leiterin
Frau Kaden
Sprechzeit
Dienstag
9.00 bis 12.00 Uhr
und nach telefonischer
Vereinbarung
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