Baulastenverzeichnis Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg

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Was sind Baulasten ?

Baulasten dienen der Sicherung öffentlich – rechtlicher Genehmigungsvoraussetzungen für ein Bauvorhaben, unabhängig von den regelmäßig bestehenden privatrechtlichen Beziehungen der beteiligten Grundstückseigentümern und Grundstückseigentümerinnen oder Erbbauberechtigten. Durch die übernommene öffentlich-rechtliche Verpflichtung (durch Verpflichtungserklärung) verpflichtet sich der Grundstückseigentümer oder die Grundstückseigentümerin zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen auf seinem Grundstück, um die Bebaubarkeit bzw. die Erweiterung der Nutzbarkeit eines anderen Grundstückes zu ermöglichen.
Inhalt von Baulasten können beispielsweise Zuwegungen, Feuerwehrzufahrten, Fluchtwege und Aufstellungsorte für Mülltonnen sein. Baulasten werden mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis wirksam und wirken auch gegenüber den Rechtsnachfolgern und Rechtsnachfolgerinnen.

Die Übernahme dieser öffentlich – rechtlichen Verpflichtung ist freiwillig, ist sie jedoch einmal übernommen und die Eintragung in das öffentlich – rechtliche Baulastenverzeichnis erfolgt, wirkt diese auch gegenüber Rechtsnachfolgern und Rechtsnachfolgerinnen. Eine Löschung von Baulasten kann nur auf Antrag gegenüber der Bauaufsichtbehörde erfolgen. Über diesen Antrag entscheidet die Bauaufsichtbehörde. Der Verwaltungsrechtsweg ist gegeben.

Das Baulastenverzeichnis besteht aus den einzelnen Baulastenblättern. Jedes Grundstück erhält ein eigenes Baulastenblatt.

Zielstellung: Ausräumung öffentlich-rechtlicher Hindernisse, die einem Vorhaben entgegenstehen, durch Entgegennahme einer Verpflichtungserklärung, um den hierdurch herbeigeführten rechtlichen Zustand für die Dauer zu sichern.

Baulasten-INFO

Die Baulast-INFO stellt keine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis gemäß § 84 Absatz 5 Bauordnung Berlin dar.

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Baulastenauskunft

Das Baulastenverzeichnis für den Bezirk Friedrichshain – Kreuzberg wird hier geführt und kann von Berechtigten eingesehen werden.

Aufgrund des derzeitigen hohen Antragaufkommens liegt die Bearbeitungszeit von Baulastenauskünften derzeitig bei ca. 12 Wochen.

Da sich eine Baulast auf ein bestimmtes Bauvorhaben bezieht, bitten wir Sie um konkrete Einzelanfragen. Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis sind gebührenpflichtig. Das Antragsformular kann schriftlich oder per E-Mail übersandt werden.

Einzureichende Unterlagen für den Antrag auf Eintragung einer Baulast:

Wir benötigen:

Zusätzlich benötigen wir:

  • in Sanierungsgebieten ist die Genehmigung der Sanierungsverwaltungsstelle zwingend erforderlich
  • einen Hansdelsregisterauszug , wenn es sich bei den Eigentümern bzw. Eigentümerinnen des belasteten Grundstückes um eine Gesellschaft handelt
  • gegebenenfalls Vollmachten

Gebühren:

nach der Baugebührenordnung :

  • Eintragung, Änderung je Baulast 180 €
  • Abschriften (auch Fotokopien) je Grundstück 29 €
  • Negativ-Bescheinigung je Grundstück 17 €

Die Ablehnung oder Rücknahme eines Antrages auf Baulasteintragung ist ebenfalls gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt ein Zehntel bis fünf Zehntel der vollen Antragsgebühr.

Download / Formulare:

  • Antrag auf Baulastenauskunft

    PDF-Dokument (32.1 kB) - Stand: 01.11.2020

  • Merkblatt zum Datenschutz (Informationen für die Datenverarbeitung)

    PDF-Dokument (52.5 kB) - Stand: 25.05.2018

Den Antrag auf Entgegennahme einer Baulasterklärung Bau-140 finden Sie auf dem Formularserver der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen.