Reisen mit Tieren

Länder und Flaggen von Europa

Reisen mit Tieren

Beabsichtigen Sie mit Ihrem Haustier (Hund, Katze, Frettchen) in ein Nicht-EU-Land zu reisen, benötigen Sie i. d. R. eine amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung für die Einreise Ihres Tieres. (Für Reisen innerhalb der EU ist der EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwut-schutzimpfung ausreichend).

Zuständig für die Ausstellung des amtstierärztlichen Gesundheitszeugnisses ist die Veterinärbehörde Ihres Wohnortes (hier: Berlin Friedrichshain-Kreuzberg).

Je nach Zielland sind für die Einreise Ihres Haustieres unterschiedliche tierseuchenrechtliche Voraussetzungen zu erfüllen (z.B. Tollwut-impfung, Tollwutantikörpertiterbestimmung, Parasitenbehandlung, Verwendung von speziellen länderspezifischen Formularen).

Aktuelle Einreisebedingungen sowie gegebenenfalls zu verwendende, aktuelle Formulare zur Einreise Ihres Tieres müssen durch Sie als Tierhalter selbständig bei den im Zielland zuständigen Behörden, ggf. über die Botschaft des jeweiligen Landes, erfragt werden. Von Seiten der Veterinärbehörde kann zu den jeweiligen Einreisebedingungen keinerlei Beratung durchgeführt werden.

Sofern die Verwendung von länderspezifischen Einreiseformularen erforderlich ist, sind diese durch Sie zusammen mit Ihrem Antrag zu übermitteln. Sofern besonderen Anforderungen entsprochen werden muss, senden Sie uns selbsttätig Nachweise (z.B. Kopie aller be-schriebenen Seiten des EU-Heimtierausweises, tierärztliche Dokumentation von Untersuchungen und Behandlungen) hierzu im Vorfeld zum zu vereinbarenden Termin ein.

  • Antrag auf Ausstellung eines Gesundheitszeugnisses

    PDF-Dokument (127.8 kB)

Bitte beachten Sie, dass der Antrag rechtzeitig, das heißt mindestens drei Wochen vor Ihrer geplanten Reise, zu stellen ist. Alle erforder-lichen Unterlagen sind vor einer Terminvereinbarung digital an vetleb@ba-fk.berlin.de zur Prüfung einzureichen. Bitte haben Sie Ver-ständnis dafür, dass kurzfristigen Terminwünschen generell nicht entsprochen werden kann.

Für die Bearbeitung Ihres Antrages zur Ausstellung eines amtstierärztlichen Gesundheitszeugnisses werden Gebühren erhoben. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem zeitlichen Aufwand für die Vorbereitung und Erstellung des Zertifikates.

Weiterführende Informationen zu unterschiedlichen Zielländern finden Sie unter:

Rückreise:

Für die notwendigerweise zu erfüllenden Rückreisebedingungen (in die EU) ist die hiesige Behörde nicht zuständig. Weiterführende Infor-mationen diesbezüglich können Sie der Webseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) entnehmen, eine Beratung hierzu ist durch die hiesige Behörde nicht möglich.