für den Stadtring Berlin
zwischen
der Blissestraße
und dem Grundstück
Saalfelder Straße 2
im Bezirk Wilmersdorf
Die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes werden durch Festsetzungen des Bebauungsplan IX-A (Verordnung vom 9. Juli 1971 GVBl. S. 1230-1235) teilweise ersetzt.
Im Mischgebiet ist die Ausnahme nach § 6 Abs. 3 der Baunutzungsverordnung vom 26. Juni 1962 nicht Bestandteil des Bebauungsplanes.
Im Mischgebiet können im Einzelfall Ausnahmen von der Zahl der Vollgeschosse zugelassen werden, wenn die Grundflächenzahl und die Geschoßflächenzahl nicht überschritten werden.
Die privaten nicht überbaubaren Grundstücksflächen mit Bindungen für Bepflanzungen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten. Auf diesen Flächen sind Wohnwege, Zufahrten, Stellplätze, Müllhäuschen und ähnliche Einrichtungen zulässig. Werbeanlagen sind unzulässig.
Die Einteilung des Straßenraumes ist nicht Gegenstand der Festsetzung.