für das Gelände zwischen
Mecklenburgische Straße, Norderneyer Straße und Wiesbadener Straße
im Bezirk Wilmersdorf
Die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes werden durch Festsetzungen des Bebauungsplan IX-A (Verordnung vom 09. Juli 1971 GVBl. S. 1230-1235) teilweise ersetzt.
Die Änderung vom 10.03.1965 ist in diese Abzeichnung eingearbeitet.
Im Gewerbegebiet können im Einzelfall Ausnahmen von der Zahl der Vollgeschosse zugelassen werden, wenn die Grundflächenzahl und die Geschoßflächenzahl nicht überschritten
Die mit einem Leitungsrecht zugunsten der zuständigen Unternehmensträger zu belastende Fläche darf nur mit flachwurzelnden Anpflanzungen oder leicht zu beseitigenden Befestigungen versehen werden.
Die privaten nicht überbaubaren Grundstücksflächen mit Bindungen für Bepflanzungen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten. Auf diesen Flächen sind Wohnwege und Zufahrten zulässig. Werbeanlagen sind unzulässig.
Die Einteilung des Straßenraumes ist nicht Gegenstand der Festsetzung.