für die Verbreiterung der
Charlottenburger Chaussee und des Spandauer Dammes
zwischen der S-Bahn, der künftigen Einmündung
des Wiesendammes in den Spandauer Damm
und der Bezirksgrenze
in den Bezirken Spandau und Charlottenburg
Zu diesem Bebauungsplan gehört das Deckblatt vom 30. November 1971 des Senators für Bau- und Wohnungswesen II. (In diese Abzeichnung eingearbeitet)
Diese Abzeichnung enthält die im Deckblatt zum Bebauungsplan dargestellten Änderungen und Ergänzungen.