Drucksache - 0399/5
1. EinwohnerfrageNorman Harmsen Parkweg Lietzenseepark
Sehr geehrte Frau Hansen, sehr geehrter Herr Harmsen,
zu der Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:
und
und
Die Fragestellung berührt komplett den Zuständigkeitsbereich der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, die entsprechend um Auskunft gebeten wurde. Leider folgt die Senatsverwaltung aber weiterhin ihrem bereits in der letzten Wahlperiode eingeschlagenen Kurs, Anfragen aus dem Raum der Bezirksverordnetenversammlung und damit auch von Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen der Einwohnerfragestunde nicht zu beantworten.
Insofern bedauere ich, Ihre Einwohnerfrage nicht beantworten zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Schruoffeneger
2. EinwohnerfragePeter Kachlicki Bauvorhaben Reichenhaller Str./ Kissinger Straße
Bauvorhaben Grothgruppe neben bestehenden Mietshäusern Reichenhaller Str./Kissinger Straße.
Sehr geehrte Frau Hansen, sehr geehrter Herr Kachlicki,
zu der Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:
Bauvorhaben Grothgruppe neben bestehenden Mietshäusern Reichenhaller Str./Kissinger Straße.
Dieses Bauvorhaben ist im Zusammenhang mit der Sicherung der Kleingartenanlage Oeynhausen über viele Jahre hinweg intensiv in der BVV und ihren zuständigen Ausschüssen erörtert worden. Das gesamte Konzept wurde im Rahmen einer Einwohnerversammlung in der Kreuzkirche am Hohenzollerndamm am 7. Juni 2016 öffentlich vorgestellt. Auf dieser öffentlich bekannten Grundlage sind die jetzt vorliegenden Bauanträge entwickelt worden.
Die Kündigung der Mietergärten dient dem Zweck, den Höhenunterschied der beiden benachbarten Grundstücke auszugleichen, um einen möglichst barrierefreien Übergang zu schaffen. Gemäß dem derzeitigen Erschließungsvertragsentwurf zwischen dem Bezirksamt und der Groth-Gruppe sollen bei Interesse der Betroffenen wieder neue Verträge über Mietergärten angeboten werden. Dieser Geländestreifen wird wieder als Grünfläche angelegt. Für die benachbarte Anwohnerschaft entstehen keine Verschlechterungen durch die Neubebauung, da die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen eingehalten werden.
Aufgrund der Anfang 2016 gefundenen Kompromisslösung zur Erhaltung der Kleingärten auf der östlichen Teilfläche ergibt sich auf der zu bebauenden westlichen Teilfläche eine höhere Dichte. Hierzu hat das Bezirksamt mit der Groth-Gruppe einen Städtebaulichen Vertrag abgeschlossen. Bei Betrachtung des Gesamtgrundstückes wird insgesamt nicht mehr Fläche versiegelt, weil höher gebaut wird und außerdem etwa die Hälfte der Fläche kleingärtnerisch weiter genutzt wird. Der Anteil der versiegelten Verkehrsflächen zur Erschließung ist bei einer höheren Bebauung relativ kleiner als bei der Gesamtbebauung. Die soziale Infrastrukturversorgung (Kita- und Grundschulplätze) ist im Städtebaulichen Vertrag geregelt.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Schruoffeneger
3. EinwohnerfrageJoachim Jetschmann Nutzungskonzept Nachbarschaftshaus am Lietzensee
4. EinwohnerfrageGisela Kittel „Maximiliansquartier“
Als unmittelbare Anwohner einer Sozialwohnung ist meine Familie von den Bebauungen zu den Luxuseigentumswohnungen "Maxilmiliansquartier" betroffen. Sowohl die Höhe von bis zu 8 Geschossen als auch ungewöhnliche Nähe der Bebauungen zu unseren Wohngebäuden machen sehr betroffen. Jetzt wurde alle Mietergärten mit 55 alten Bäumen durch das Bezirksamt gekündigt, um dem Investor noch mehr Platz und weitere Nähe zu unserem Gelände für seine Gebäude und dem Bau einer Straße zu verschaffen. 1. Handelt es sich hier um den Bau der ehemals geplanten öffentlichen "Nenndorfer Straße" oder wird hier öffentliches Gelände dem Privatinvestor für eine private Versorgungsstraße übereignet/ verkauft/ verpachtet? 2. Wird hinsichtlich des Bauvorhabens und der Zerstörung der grünen Mietergärten und der 55 alten Bäume eine zeitnahe Bürgerversammlung/ Anhörung mit den tatsächlichen anwohnenden Menschen/ Mietern unter rechtzeitiger und vollständiger Information über Inhalt, Ort und Termin stattfinden?
3. Findet eine Nivellierung/ Angleichung der Geländehöhe der neu zu bebauenden Fläche des sogenannten Maximilainsquartiers auf die Bodenhöhe unserer Wohnanlage statt, damit hier die Erdgeschosse nicht zu Kellerwohnungen werden?
Sehr geehrte Frau Hansen, sehr geehrter Frau Kittel,
zu der Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:
Als unmittelbare Anwohner einer Sozialwohnung ist meine Familie von den Bebauungen zu den Luxuseigentumswohnungen "Maxilmiliansquartier" betroffen. Sowohl die Höhe von bis zu 8 Geschossen als auch ungewöhnliche Nähe der Bebauungen zu unseren Wohngebäuden machen sehr betroffen. Jetzt wurde alle Mietergärten mit 55 alten Bäumen durch das Bezirksamt gekündigt, um dem Investor noch mehr Platz und weitere Nähe zu unserem Gelände für seine Gebäude und dem Bau einer Straße zu verschaffen.
und
Die Kündigung der Mietergärten dient dem Zweck, den Höhenunterschied der beiden benachbarten Grundstücke auszugleichen, um einen möglichst barrierefreien Übergang zu schaffen. Gemäß dem derzeitigen Erschließungsvertragsentwurf zwischen dem Bezirksamt und der Groth-Gruppe sollen bei Interesse der Betroffenen wieder neue Verträge über Mietergärten angeboten werden. Dieser Geländestreifen wird wieder als Grünfläche angelegt. Die Erschließung des Maximilianquartiers erfolgt ausschließlich auf dem Grund-stück der Groth-Gruppe.
In der 2. Oktoberhälfte dieses Jahres ist mit den betroffenen Mieterinnen und Mietern eine Informationsveranstaltung geplant. Zu dieser wird rechtzeitig eingeladen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Schruoffeneger
5. EinwohnerfrageSiegfried Schlosser Ehemaliges Rathaus Wilmersdorf
Am Gebäude Fehrbelliner Platz 4, ehemals Rathaus Wilmersdorf, befindet sich an der Ecke zum Hohenzollerndamm eine Plastik des Bezirkswappens. In der vergangenen Wahlperiode wurde von der damals zuständigen Stadträtin mitgeteilt, daß geprüft werden soll, ob die Plastik ohne Probleme von ihrem jetzigen Ort entfernt und am Gebäude Hohenzollerndamm 174-177 wieder angebracht werden kann. Nachdem die Plastik am 27.08.2017 noch an ihrem alten Platz vorhanden ist, frage ich das Bezirksamt:
6. EinwohnerfrageGerlinde Behrendt Fahrradsicherheit im Tunnelbereich der Lewishamstraße
Sehr geehrte Frau Hansen, sehr geehrter Frau Behrendt,
zu der Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:
und
Die Lewishamstraße ist als übergeordnete Straßenverbindung dem StEP-Netz Stufe II zugeordnet und damit der VLB. Nach Beendigung der Tunnelsanierung wird die bisherige Fahrbahnführung wiederhergestellt.
Das Bezirksamt wird jedoch im Rahmen der kommenden zusätzlichen Personalressourcen für die Umsetzung des Fahrradinfrastrukturprogramms die Idee einer fahrradfreundlichen Umgestaltung der Lewishamstraße weiter verfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Schruoffeneger
7. EinwohnerfrageHeinz Goronczy Sondernutzung von Bürgersteigen (Zusätzliche schriftliche Beantwortung)
Das Restaurant „Bellas Artes“ (taverna de bellas artes u.a. Bezeichnungen) in der Pfalzburger Str. 72 a, Berlin Wilmersdorf soll ab August 2017 wieder Tische rechts und links der Toreinfahrtaufstellen dürfen, was es jedenfalls mit dieser Begründung real praktiziert. Im letzten Jahr hat das Ordnungsamt durch einen Außendienstmitarbeiter selber festgestellt, dass die Tische und Stühle, beider konkreten Benutzung durch Menschen, in der Einfahrt stehen und damit im Zugang zu den Wohnungen im Seitenflügel.
Durch die Baumscheiben konnte eigentlich auch schon vorher keine Nutzungsbreite von 2 m für Fußgänger (BVV-Beschluss von 2015) eingehalten werden(der Abstand zw. Baumscheibe und Hauswand beträgt ca. 3 m –wenn dort konkrete Personen an den Tischen(und davon einige mit Rückenlehne zur Bürgersteigmitte)sitzen, bleiben weniger als 2 m für Fußgänger).Und Fußgänger/Mieterbenötigen auch eine Mindest-Nutzungsbreitebei Nutzung der Hoftür.
Einer Sondernutzung von Straßenland steht eine entsprechende Beeinträchtigung der allgemeinen Nutzung gegenüber. Von der Sondernutzung eines Gehwegs sind die Anwohner der unmittelbar angrenzenden Häuser besonders betroffen, werden aber über die Gewährung der Sondernutzung nicht vom Bezirksamt unterrichtet. Auch eine mittelbare Unterrichtung über einen - für Anwohner sichtbar platzierten - Aushang des Bescheides in der Glastür des Lokals findet in diesem Lokal seit Jahren nicht statt(vom Ordnungsamt geduldet?). Dies vorangestellt frage ich:
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,
zu der Einwohneranfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:
zu 1 bis 3)
Mit Schreiben vom 8. September 2017 wurde Herrn Goronczy bereits folgendes mitgeteilt:
„Die Ausnahmegenehmigungen für das Herausstellen von Tischen und Stühlen werden nach Abwägung der verkehrlichen Situation vor Ort – dazu gehört auch der Fußgänger- bzw. Radverkehr- und den Interessen des Gastwirtes erteilt.
Der genannte Gastwirt nutzt mit der Ausnahmegenehmigung einen Schankvorgarten auf öffentlichem Straßenland, die aktuelle Ausnahmegenehmigung wurde kürzlich für zwei Flächen rechts und links der Hoffeinfahrt gewährt. Die Hofeinfahrt darf nicht verstellt werden. Die zuständige Hausverwaltung hat der Nutzung der Fläche ebenfalls zugestimmt.
Diese Flächen wurden aufgrund des bezirklichen Konzepts zur Sondernutzung errechnet und ermöglichen es den Fußgängern und Radfahrern den Geh-, bzw. Radweg ohne Behinderungen zu nutzen.
Die Genehmigung enthält u.a. die Auflage einen Planausschnitt sichtbar an einer der Fensterscheiben des Betriebes auszuhängen.
Bei der Kontrolle unseren Außendienstes am 29.08.2017 um 20:30 Uhr konnte weder ein Verstoß hinsichtlich einer Flächenüberschreitung noch hinsichtlich der Anbringung der Planskizze festgestellt werden.
Das Herausstellen von Tischen und Stühlen soll dem urbanen Leben in der Stadt dienen, ohne andere Interessen über Gebühr zu beeinträchtigen.“
Ergänzend hierzu sei gesagt:
Der Gehweg ist tatsächlich sehr schmal, von Hauswand zur Baumscheibe nur 2,70 m. Aus diesem Grunde wurden dem Gastwirt des „Bella Artes“ nur 0,50 m als Aufstellfläche in der Tiefe genehmigt. So verbleiben 2,20 m Durchgang für die Fußgänger. Das entspricht dem Konzept. Es wird demnach umgesetzt.
Die Aufstellung der Tische und Stühle muss derartig erfolgen, dass die 0,50 cm eingehalten werden.
Im Rahmen der personellen Möglichkeiten wird der Betrieb kontrolliert.
Die letzte Kontrolle fand am 29.08.2017 statt. Beanstandungen wurden nicht festgestellt. Ein Aushang über die genehmigte Nutzung war vorhanden.
Es ist praktisch nicht möglich alle Anwohner im Bezirk über genehmigte Sondernutzungen zu informieren (derzeit laut Statistikliste 2645 Nutzungen).
Rechtliche Möglichkeiten der Mitwirkung in einem Antragsverfahren bestehen für die Anwohner nicht; bei einer Sondernutzungserlaubnis handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt mit Drittwirkung.
Beschwerden werden selbstverständlich dennoch in jedem Einzelfall in das Verfahren mit einbezogen.
Mit freundlichen Grüßen Arne Herz
8. EinwohnerfrageDelia van Schaik Lietzenseetunnel
Sehr geehrte Frau Hansen, sehr geehrter Frau van Schaik,
zu der Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:
und
und
Die Fragestellung berührt komplett den Zuständigkeitsbereich der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, die entsprechend um Auskunft gebeten wurde. Leider folgt die Senatsverwaltung aber weiterhin ihrem bereits in der letzten Wahlperiode eingeschlagenen Kurs, Anfragen aus dem Raum der Bezirksverordnetenversammlung und damit auch von Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen der Einwohnerfragestunde nicht zu beantworten.
Insofern bedauere ich, Ihre Einwohnerfrage nicht beantworten zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Schruoffeneger
9. EinwohnerfrageRudolf Harthun Fällgenehmigung Seesener Str. 31-39 (Zusätzliche schriftliche Beantwortung)
Sehr geehrte Frau Hansen, sehr geehrter Herr Harthun,
zu der Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:
und
Für die Errichtung der Baugrube wurde eine Teilbaugenehmigung erteilt. Die entsprechenden Fällungen der 11 Straßenbäume wurden auf Grundlage der Teilbau-genehmigung unter Einbeziehung eines Baumgutachters genehmigt, um die Ein-richtung der Baugrube sicherstellen zu können. Die gegen die Bauvorbescheide eingelegten Nachbarwidersprüche haben keine aufschiebende Wirkung. Die Fällungen wurden dem Fachbereich Grünflächen rechtzeitig angezeigt und durch Aushang vor Ort entsprechend angekündigt. Eine Amtspflichtverletzung liegt nicht vor.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Schruoffeneger
10. EinwohnerfrageWolfgang Mahnke Oeynhausen Nord (Schriftliche Beantwortung)
Der Bezirk und die Groth-Gruppe haben sich über die Bebauung des Kleingartenareals Oeynhausen Nord/West verständigt. Mit Blick auf die vorgesehene Intensität der Bebauung werden Befreiungen von den Vorgaben des BNP erteilt. In diesem Zusammenhang habe ich folgende Fragen:
Besteht diese Situation fort oder haben mittlerweile Vorbescheide Rechtskraft erlangen können und gegebenenfalls für welche Teile des Vorhabens bzw. für welche Baufelder/Bauabschnitte?
Sehr geehrte Frau Hansen, sehr geehrter Herr Mahnke,
zu der Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:
Der Bezirk und die Groth-Gruppe haben sich über die Bebauung des Kleingartenareals Oeynhausen Nord/West verständigt. Mit Blick auf die vorgesehene Intensität der Bebauung werden Befreiungen von den Vorgaben des BNP erteilt. In diesem Zusammenhang habe ich folgende Fragen:
Gegen die erteilten Vorbescheide (jeweils pro Block) für die Bebauung auf der westlichen Teilfläche wurden mehrere Widersprüche Dritter eingelegt. Diese hat die für die Widerspruchsbearbeitung zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zurückgewiesen bzw. wurden sie zurückgezogen. Gegen eine Zurückweisung ist derzeit eine Klage vor dem Verwaltungsgericht anhängig.
Für die Baufelder C und D sind vereinfachte Baugenehmigungen erteilt worden. Gegen diese wurden Widersprüche Dritter eingelegt. Widersprüche Dritter gegen Baugenehmigungen haben jedoch keine aufschiebende Wirkung. Anträge auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung wurden nicht gestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Schruoffeneger
11. EinwohnerfrageMatthias Steinfath Milieuschutz (Schriftliche Beantwortung)
Veröffentlichung), ggf. für welche Gebiete?
Sehr geehrte Frau Hansen, sehr geehrter Herr Steinfath,
zu der Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:
Für die Gebiete „Mierendorff-Insel“ und „Gierkeplatz“ sind die Untersuchungen zum Erlass einer sozialen Erhaltungsverordnung (Milieuschutz) abgeschlossen. Die Voraussetzungen zum Erlass einer sozialen Erhaltungsverordnung liegen vor. Das Bezirksamt hat daher in seiner Sitzung am 19.07.2017 beschlossen, die sozialen Erhaltungsverordnungen der zuständigen Senatsverwaltung zur Prüfung zuzuleiten.
Bisher sind noch keine sozialen Erhaltungsverordnungen erlassen worden. Das vorgeschriebene Verwaltungsverfahren zum Erlass der beiden Verordnungen wurde bereits eingeleitet. Nach erfolgtem BA-und BVV-Beschluss zum Erlass der Verordnungen erfolgt die Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Die Verordnungen treten einen Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
In dieser Wahlperiode soll ein weiteres sogenanntes Grobscreening für den Bezirk erfolgen. Ziel ist es, überall dort, wo es notwendig ist, weitere soziale Erhaltungssatzungen zu erlassen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Schruoffeneger
12. EinwohnerfrageMichael Roeder Bibliotheken (Schriftliche Beantwortung)
In den 7 Bibliotheken im Bezirk gibt es 9 „Informationsmonitore“. Auf meine Frage nach den pauschalen Anschaffungs- und Installationskosten hat mir das BA (BzStRin Schmitt-Schmelz) am 2.9. per Email mitgeteilt: „Die Anschaffungskosten umfassen neben den Kosten für die Hardware zusätzlich die Kosten für Anbringung und Installation, Softwarelizenzen sowie eine Einweisung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Aus Gründen der Vertraulichkeit können die exakten Kosten nicht benannt werden.“ Da ich auf meine erneute Emailanfrage bisher keine Antwort erhielt, frage ich das BA (und bitte, mich nicht wieder – wie bei den Pauschalkosten für die Veranstaltungen zur Gräfin Lichtenau von November 2016 bis April 2017 – 5 Monate lang fragen zu lassen):
Der Fachbereichsleiter Bibliotheken zeichnet sich auf Landesebene aus bei der Umwandlung unserer Bezirksbibliothek in eine „Smart Bücherei“ im Sinne des Senats-Strategiepapiers vom Juli 2016 „Attraktive Bibliotheken für die Metropole Berlin“ (https://ultrabiblioteka.de/wp-content/uploads/2016/07/SVPressemappe_Bi_2016-07-12.pdf). Er machte unseren Bezirk zum Vorreiter bei „Informationsmonitoren“ und gar Spitzenreiter bei „Gaming Zonen“. Als Endziel schwebt ihm die Bibliothek „Dokk1“ in Aarhus/Dänemark vor, in der es kaum noch Bücher gibt. Demgegenüber jedoch zeigen repräsentative Befragungen landes-, bundes- und europaweit, dass die tatsächlichen Nutzer überhaupt nicht solche „Bibliothek“ wünschen (http://blog.informationswissenschaft.ch/was-menschen-an-bibliothek-wichtig-finden-kurzer-blick-auf-daten-einer-umfrage/).
Im Juni 2015 (6. Frage) teilte das BA zur Schaffung einer Bibliothekswerkstatt, in der gemeinsam von Bürgern und Verwaltung über den weiteren Weg unserer Bibliotheken beraten wird, mit: „Auch die Leitungsfunktion ist seit mehreren Jahren nur kommissarisch – neben dem eigentlichen Tätigkeitsbereich - besetzt, sodass keine zusätzlichen Aufgaben übernommen werden können. Wir haben alles getan, um im Laufe des Jahres diese Situation beenden zu können. Erst danach können wir uns wieder mit dem Thema Bibliothekswerkstatt auf Bezirksebene befassen.“ Seit 2016 ist die Leitungsfunktion besetzt.
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrter Herr Dr. Roeder,
zu der Einwohneranfrage des Herrn Dr. Roeder teile ich Folgendes mit:
In den 7 Bibliotheken im Bezirk gibt es 9 „Informationsmonitore“. Auf meine Frage nach den pauschalen Anschaffungs- und Installationskosten hat mir das BA (BzStRin Schmitt-Schmelz) am 2.9. per Email mitgeteilt: „Die Anschaffungskosten umfassen neben den Kosten für die Hardware zusätzlich die Kosten für Anbringung und Installation, Softwarelizenzen sowie eine Einweisung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Aus Gründen der Vertraulichkeit können die exakten Kosten nicht benannt werden.“ Da ich auf meine erneute Emailanfrage bisher keine Antwort erhielt, frage ich das BA (und bitte, mich nicht wieder – wie bei den Pauschalkosten für die Veranstaltungen zur Gräfin Lichtenau von November 2016 bis April 2017 – 5 Monate lang fragen zu lassen): Wie hoch waren pauschal die „Anschaffungskosten, die neben den Kosten für die Hardware zusätzlich die Kosten für Anbringung und Installation, Softwarelizenzen sowie eine Einweisung einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umfassen“?
zu 1.
Aus wettbewerblichen Gründen können keine Anschaffungskosten zu den Informationsmonitoren der Öffentlichkeit mitgeteilt werden.
Der Fachbereichsleiter Bibliotheken zeichnet sich auf Landesebene aus bei der Umwandlung unserer Bezirksbibliothek in eine „Smart Bücherei“ im Sinne des Senats-Strategiepapiers vom Juli 2016 „Attraktive Bibliotheken für die Metropole Berlin“ (https://ultrabiblioteka.de/wp-content/uploads/2016/07/SVPressemappe_Bi_2016-07-12.pdf). Er machte unseren Bezirk zum Vorreiter bei „Informationsmonitoren“ und gar Spitzenreiter bei „Gaming Zonen“. Als Endziel schwebt ihm die Bibliothek „Dokk1“ in Aarhus/Dänemark vor, in der es kaum noch Bücher gibt. Demgegenüber jedoch zeigen repräsentative Befragungen landes-, bundes- und europaweit, dass die tatsächlichen Nutzer überhaupt nicht solche „Bibliothek“ wünschen (http://blog.informationswissenschaft.ch/was-menschen-an-bibliothek-wichtig-finden-kurzer-blick-auf-daten-einer-umfrage/).
Ich frage daher das Bezirksamt: Wieso lassen Sie zu, dass die Wünsche der tatsächlichen Büchereibenutzer vom Fachbereichsleiter Bibliotheken derart missachtet werden?
zu 2.
In der Fragestellung werden dem Leiter des Fachbereiches Bibliotheken strategische Zielsetzungen zur Entwicklungen der bezirklichen Bibliotheken zugeschrieben, die allein der subjektiven Mutmaßung des Fragestellers entspringen. Unbenommen dessen das auch die angeführte „repräsentative Befragung“ auf der eigenen Publikationsseite festhält „Das ist nur ein kurzer Blick auf Daten, die auch nicht perfekt erhoben wurden. Eine tiefergehende Auswertung muss noch vorgenommen werden“ sind alleinstehende Umfragen nur Momentaufnahmen. Aus dieser lässt sich weder die vergangene Entwicklung der Anforderungen der Bibliotheksnutzer noch die künftige Entwicklung ableiten. Grundsätzlich orientiert sich das Bezirksamt Charlottenburg Wilmersdorf daran generationsübergreifenden Bedarfe und Wünsche zu berücksichtigen. Der Einsatz neuer Medien und Medienangebote sollte als Erweiterung eines Gesamtangebotes verstanden werden, bei dem auch die Möglichkeit eröffnet sein muss, verschiedene Formate mit den Bezirksnutzern zu erforschen.
Im Juni 2015 (6. Frage) teilte das BA zur Schaffung einer Bibliothekswerkstatt, in der gemeinsam von Bürgern und Verwaltung über den weiteren Weg unserer Bibliotheken beraten wird, mit: „Auch die Leitungsfunktion ist seit mehreren Jahren nur kommissarisch – neben dem eigentlichen Tätigkeitsbereich - besetzt, sodass keine zusätzlichen Aufgaben übernommen werden können. Wir haben alles getan, um im Laufe des Jahres diese Situation beenden zu können. Erst danach können wir uns wieder mit dem Thema Bibliothekswerkstatt auf Bezirksebene befassen.“ Seit 2016 ist die Leitungsfunktion besetzt.
Ich frage daher das Bezirksamt: Was hat die seit über einem Jahr mögliche Befassung mit dem Thema Bibliothekswerkstatt auf Bezirksebene erbracht und falls es – trotz obiger BA-Ankündigung – solche Befassung gar nicht gab, wann werden Sie diese stattfinden lassen bzw. warum werden Sie sie nicht stattfinden lassen? zu. 3
In Zusammenarbeit mit den anderen Stadtbibliotheken Berlins und der Zentral- und Landesbibliothek Berlin (ZLB) im Verbund Öffentlicher Bibliotheken Berlins (VÖBB) stellt sich die Stadtbibliothek Charlottenburg-Wilmersdorf den Herausforderungen zur Weiterentwicklung der Angebote für die Stadtgesellschaft. Mit umfangreicher finanzieller Förderung durch den Senat Berlins werden gemeinsam neue Wege beschritten und die Angebotspallette für die Bürgerinnen und Bürger kontinuierlich ausgebaut, um diese angesichts des gesellschaftlichen, demographischen und digitalen Wandels optimal zu unterstützen.
Grundsätzlich nimmt das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf gerne Anregungen und Kritik zur Verbesserung des örtlichen Angebotes sowie zur weiteren Entwicklung der Bibliotheken auf. Eine zusätzliche Bibliothekswerkstatt kann allerdings erst im Rahmen zusätzlicher zeitlicher und personeller Ressourcen geleistet werden, da unter anderem die bereits laufenden fachlichen Veränderungsprozesse weitestgehend alle Ressourcen binden.
Mit freundlichen Grüßen
Heike Schmitt-Schmelz
13. EinwohnerfrageJoachim Neu Änderung des Flächennutzungsplanes Westkreuz / Heilbronner Straße (Schriftliche Beantwortung)
Sehr geehrte Frau Hansen, sehr geehrter Herr Neu,
zu der Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:
Das Bezirksamt geht davon aus, dass sich die Frage auf das FNP-Änderungsverfahren für den Bereich Westkreuz bezieht. Es gibt keine Begründung der Senatsverwaltung für Verkehr in der Angelegenheit. Zuständig und somit Ansprechpartner für das Bezirksamt ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. Die Begründung dieser Senatsverwaltung, im aktuellen Änderungsverfahren für den Bereich Westkreuz den nördlichen Bereich nicht mit einzubeziehen, hat das Umwelt- und Naturschutzamt Ihnen mit Mail vom 21.07.2017 zugeleitet. Das Bezirksamt betrachtet die Entscheidung dieser Senatsverwaltung zumindest derzeit als abschließend. Das Bezirksamt hat daher derzeit nicht die Absicht, den Ihrerseits vorgeschlagenen Weg zu verfolgen. Im Übrigen ist dem Bezirksamt die von Ihnen vorgeschlagene vertragliche Konstruktion unbekannt. Es kann auch selbst bei einer theoretischen Realisierbarkeit den Vorteil dieses Weges nicht erkennen.
Diese Möglichkeit besteht prinzipiell bei jedem Grundstückseigentümer. Das Bezirksamt hat jedoch derzeit keine Informationen über etwaige derartige Absichten des BEV.
Der Bezirk wird nicht durch das Land Berlin vertreten, sondern der Bezirk ist in Angelegenheiten mit eigener Zuständigkeit für das Land Berlin tätig. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausübung eines Vorkaufsrechtes liegen nicht vor.
Generell sieht das Bezirksamt die Entwicklung des Bereiches am Westkreuz als eine Konzeption mit mittel- bis langfristiger Perspektive. Dieses gilt auch für den angesprochenen nördlichen Abschnitt. Ein Nichtkauf hätte die Konsequenz, dass der Grundstückseigentümer zwar in eigenem Ermessen, aber in dem gesetzlich zulässigen Rahmen wie bisher auch über die Nutzung befinden könnte. Der zulässige Rahmen wird u. a. durch die bahnrechtliche Planfeststellung und Widmung der Flächen und Anlagen bestimmt.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Schruoffeneger
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