Öffentlich
3. Verkündungsbeschluss:
1. Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt gemäß § 16 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 1 BauGB die Verkündung der Rechtsverordnung zur Veränderungssperre IX-121-1 B/33 im Gesetz- und Verordnungsblatt zu Berlin.
2. Mit der Durchführung des Beschlusses wird das Stadtentwicklungsamt beauftragt.