Öffentlich!
Beschlüsse:
2.1 Änderungsbeschluss:
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf beschließt auf Grund des Ergeb-nisses der informellen Durchsicht des vorhabenbezogenen Bebauungsplanent-wurfes und seiner Begründung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt die sich hieraus ergebenden Änderungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfes VII-233-1 VE. Grundlage für die weitere Bearbeitung ist der Entwurf vom 30. August 2016 (Reg. Nr. 2242b).
2.2 Beschluss zur öffentlichen Auslegung – Offenlegungsbeschluss:
- gemäß § 3 Abs. 2 BauGB -
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt für den vor-habenbezogenen Bebauungsplanentwurf VII-233-1 VE vom 30. August 2016 (Reg. Nr. 2242b) auf Grundlage des § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V. mit § 13 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen Das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren wird VII-233-1 VE wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt.
Von einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.