Unter Public Private Partnership wird die Mobilisierung privaten Kapitals für staatliche Aufgaben verstanden. Dabei werden vorab die Rechte und Pflichten der Partner durch einen Vertrag festgelegt. So können beispielsweise öffentliche Angebote durch Werbung finanziert und für die Bürgerinnen und Bürger kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Im Idealfall profitieren alle Seiten von der Partnerschaft.
Thema des Monats Februar 2010
Wie viel Public Private Partnership (ppp) ist auf bezirklichen Sportanlagen möglich?
Die Bezirksverordnetenversammlung diskutiert
SPD-Fraktion
CDU-Fraktion
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
FDP-Fraktion
Fraktion Die Linke
Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
Bezirksverordneten-versammlung
Rathaus Charlottenburg
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Verkehrsanbindungen
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U Richard-Wagner-Platz
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