Öffentliche Bürgerinformationsveranstaltung zur Bereichsentwicklungsplanung City West

BEP City West

Geltungsbereich Bereichsentwicklungsplanung (BEP) City West.

Pressemitteilung vom 17.11.2022

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf hat die Aufstellung einer Bereichsentwicklungsplanung City West (BEP) für den unmittelbaren Zentrumsbereich und die Spreestadt beschlossen. Die Informationsveranstaltung findet am Dienstag, 29. November 2022, um 18.30 Uhr per Videokonferenz statt.

Mit der Bereichsentwicklungsplanung City-West will Charlottenburg-Wilmersdorf in unterschiedlichen Themenbereichen einen Rahmen für die Entwicklung dieses Gebiets setzen. Dabei spielen neben städtebaulichen und Nutzungsaspekten auch etwa Freiraum, Verkehr, Klimaanpassung und andere Aspekte eine Rolle.

Die Bereichsentwicklungsplanung wird vom Bezirksamt gemeinsam mit zahlreichen Akteuren der unterschiedlichen Verwaltungen, der Nachbarbezirke aber auch zivilgesellschaftlichen Akteuren entwickelt.

Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung Fabian Schmitz-Grethlein:

bq. „Ich freue mich, dass wir nun erste Zwischenstände der umfangreichen Arbeiten vorstellen können und die Debatte auch noch weiter in die Öffentlichkeit tragen. Gute Stadtentwicklungspolitik heißt, auch über die tagesaktuelle Debatte hinaus zu denken und eine klare Zielorientierung für die Zukunft zu vermitteln. Dafür ist die Bereichsentwicklungsplanung das richtige Instrument. Ich lade alle Bürgerinnen und Bürger ein, sich ebenfalls in die Diskussion einzubringen.“

Hintergrund:
Die Bereichsentwicklungsplanung entsprechend Paragraph 4 Absatz 2 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) ist eine bezirkliche, teilräumliche Planungsebene zwischen der übergeordneten Flächennutzungsplanung (des Senats) und der kleinräumigen verbindlichen Planung, den Bebauungsplänen. Mit einer sogenannten Bereichsentwicklungsplanung sollen die gesamtstädtischen Planungsziele der verschiedenen übergeordneten Planungen auf bezirklicher Ebene konkretisiert und für den Geltungsbereich vertieft werden.

Über dieses Planungsinstrument können sowohl städtebauliche und freiraumplanerische Ziele definiert werden als auch thematische Vertiefungen, wie beispielsweise zu ökologischen oder verkehrlichen Zielen und Maßnahmen, behandelt und beschlossen werden. Eine Bereichsentwicklungsplanung ist somit ein wichtiges städtebauliches Steuerungsinstrument für den Bezirk. Ziel ist es, unterschiedliche Raumansprüche miteinander zu koordinieren und Flächenbedarfe beispielsweise für die soziale, verkehrliche Infrastruktur, für Freiräume, oder auch für Wohnen und Gewerbeflächen in einem Nutzungskonzept mit einem mittel- bis langfristigen Planungshorizont darzustellen.

Dabei werden vertiefende Zielstellungen zu einzelnen Themenbereiche benannt, aber keine grundstücksgenauen städtebaulichen Planungen dargestellt. Die Bereichsentwicklungsplanung stellt somit ein wichtiges strategisches Instrument dar und erlangt durch einen Bezirksamtsbeschluss und einen Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung eine verwaltungsinterne Verbindlichkeit. Sie ist mit ihren Zielen Ausgangspunkt für die verbindliche Bauleitplanung und für neue Bauprojekte.

Eine Anmeldung ist bis Dienstag, 29. November 2022, um 18 Uhr unter folgendem Link erforderlich: https://www.planergemeinschaft.de/bereichsentwicklungsplanung-city-west

Im Auftrag
Muhr