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Die Berliner Senatsverwaltung will Empfänger von öffentlichen Fördergeldern mittels einer Klausel unter anderem zum Bekenntnis gegen Antisemitismus verpflichten.
Zudem solle dadurch kein Geld an Vereinigungen gehen, die als terroristisch oder extremistisch eingestuft werden, hieß es in einer Mittelung der Kultursenatsverwaltung am Donnerstag.
Die Zuwendungsbescheide würden ab jetzt nur noch mit dieser Antidiskriminierungsklausel versehen und mit einer Selbsterklärung verschickt. Nach Angaben eines Sprechers gelte die Klausel nicht mehr rückwirkend für bereits gestellte Anträge. Kultursenator Joe Chialo sagte, Kulturinstitutionen trügen mit ihren Fördermitteln Verantwortung dafür, dass die Gelder nicht in rassistische, antisemitische, queerfeindliche oder anderweitig ausgrenzende Ausdrucksweisen flößen. «Kunst ist frei! Aber nicht regellos», sagte der CDU-Politiker laut Mitteilung.
Die neue Regelung solle präventiv gegen Diskriminierung und Antisemitismus wirken. Dabei orientiere sich die Senatsverwaltung an der Antisemitismus-Definition der International Holocaust Rememberance Alliance (IHRA) und ihrer durch die Bundesregierung ergänzten Erweiterung. Zur Antisemitismus-Definition der IHRA zählt unter anderem der Aufruf zum Töten von Juden, die Dämonisierung des Staates Israel oder der Vergleich der israelischen Politik mit den Taten der Nationalsozialisten sowie die Aberkennung des Selbstbestimmungsrechts des jüdischen Volkes.