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Senat bereitet Arbeit an Vergesellschaftungsrahmengesetz vor

Blick über ein Siedlung mit Wohnungen in Berlin

Der schwarz-rote Berliner Senat will in Kürze damit beginnen, einen Rechtsrahmen für die Vergesellschaftung von Unternehmen zu erarbeiten.

Der Senat werde sich dazu innerhalb der nächsten zwei Wochen zu einem Auftakttreffen zusammenfinden, kündigte der Senator für Bauen und Wohnen, Christian Gaebler (SPD), am Montag im Ausschuss für Stadtentwicklung des Abgeordnetenhauses an. In den ersten Schritten werde es um den Zeitplan für den Gesetzgebungsprozess und um die Struktur des geplanten Vergesellschaftungsrahmengesetzes gehen. An dem Verfahren seien mehrere Senatsverwaltungen beteiligt, die Federführung werde bei der Finanzverwaltung liegen.

Expertenkommission: Vergesellschaftung juristisch und verfassungsrechtlich möglich

Bei einem Volksentscheid im September 2021 hatten gut 59 Prozent der Wählerinnen und Wähler für die Vergesellschaftung von Immobilienunternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen in Berlin gestimmt. Eine vom Senat daraufhin eingesetzte Expertenkommission kam nach gut einjähriger Beratung im Juni zu dem Schluss, dass eine solche Vergesellschaftung - also eine Enteignung gegen Entschädigung - juristisch und verfassungsrechtlich möglich wäre. Demnach ermöglicht das Grundgesetz dem Land Berlin, die Vergesellschaftung von Grund und Boden in einem Gesetz zu regeln.

Gesetz soll zwei Jahre nach Verkündung in Kraft treten

In ihrem Koalitionsvertrag hatten sich CDU und SPD im April darauf verständigt, um Falle eines solchen Votums ein Vergesellschaftungsrahmengesetz zu erarbeiten. Darin soll es unter anderem um Kriterien für eine Vergesellschaftung von Unternehmen der öffentlichen Daseinsvorsorge gehen, zudem um die Entschädigung. Im Fokus des Gesetzes steht also nicht allein der Bereich Wohnen, sondern zum Beispiel auch die Energie- oder Wasserversorgung. Die Idee ist, dass das Gesetz erst zwei Jahre nach seiner Verkündung in Kraft tritt. So soll sichergestellt werden, dass das Bundesverfassungsgericht das Gesetz vorher überprüft.

Autor:in: dpa
Veröffentlichung: 28. August 2023
Letzte Aktualisierung: 28. August 2023

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