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DRK bittet Menschen vor Urlaubsantritt um Blutspenden
In Berlin haben vergangene Woche die Sommerferien begonnen. Bevor es für die Berlinerinnen und Berliner in den Urlaub geht, bittet das DRK die Menschen noch um eine gute Tat. mehr
Ein Kit für einen Corona-Schnelltest liegt auf dem Federmäppchen eines Schülers.
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Berliner Schüler:innen müssen sich weiterhin zweimal in der Woche auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen.
Das teilte das Verwaltungsgericht Berlin am Freitag mit. Die Testpflicht, an der Berlin als einziges Bundesland festhält, ist laut Gerichtsentscheid rechtmäßig.
Das Gericht hatte bereits zuvor entschieden, gegen die Testpflicht an Schulen gebe es keine durchgreifenden Bedenken. Sie sei formell rechtmäßig und könne auch unabhängig von einer durch den Bundestag festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite als Schutzmaßnahme angeordnet werden. Der Gesetzgeber habe den Ländern bewusst einen Spielraum gesetzt.
Es liege auch keine unzulässige Ungleichbehandlung der Schülerinnen und Schüler gegenüber Beschäftigten in Büro- und Verwaltungsgebäuden vor, für die keine Testpflicht mehr gelte. Es sei auch nicht zu beanstanden, dass geimpfte und genesene Schüler nicht von der Testpflicht ausgenommen seien. Eine Infektion sei allein durch eine Impfung oder Genesung nicht auszuschließen. Auch dass Berlin mittlerweile als einziges Bundesland die Testpflicht in Schulen anordne, sei kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Dieser fordere nur eine Gleichbehandlung im jeweiligen Zuständigkeitsbereich des Verordnungsgebers.