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Corona-Maßnahmen
Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus in Berlin. Die offiziellen Informationen des Landes Berlin zum Coronavirus (SARS-CoV-2). mehr
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Beim Restaurantbesuch, beim Friseur oder bei Tests gelten in Berlin neue Corona-Regeln: Einiges ändert sich ab Samstag (05. Februar 2022).
Eine Anwesenheitsdokumentation beim Restaurant- oder Barbesuch ist keine Pflicht mehr. Das gilt auch in Hotels und beim Sport. Besucher und Gäste müssen ihre Daten demnach nicht mehr hinterlassen. Der Wegfall der Dokumentation begründet sich in der Fokussierung der Kontaktnachverfolgung auf vulnerable Gruppen. Der Vertrag mit der Luca-App, welche regulär im März endet, wurde entsprechend nicht verlängert.
Der Genesenennachweis gilt nur noch für drei, nicht wie bisher für sechs Monate nach dem positiven Testergebnis. Das hatte das Robert Koch-Institut (RKI) empfohlen und der Bund schon Mitte Januar umgesetzt. Berlin hat seine Landesverordnung entsprechend angepasst.
PCR-Tests sind nur noch in Ausnahmefällen vorgeschrieben. Ein positives Schnelltestergebnis muss nicht mehr mit einem PCR-Test überprüft werden. Und auch wer sich nach einer Corona-Infektion oder als Kontaktperson eines Infizierten aus Isolation beziehungsweise Quarantäne frei testen möchte, kann das mit einem zertifizierten Schnelltest erledigen.
Bei körpernahen Dienstleistungen wie dem Besuch beim Friseur oder im Kosmetiksalon wird es etwas komplizierter als bisher. Zutritt haben wie bisher nur Geimpfte und Genesene (2G), die entweder Maske tragen oder einen Test vorweisen müssen. Was davon gilt, entscheidet der Salon. Schreibt er einen Test statt Maske vor, sind - und das ist neu - Geboosterte und vergleichbare Fälle, also frisch Geimpfte oder frisch Genesene, von dieser Testpflicht künftig befreit. Sie gilt also nur für Kunden, deren Grundimmunisierung schon länger als drei Monate zurückliegt.
Auch bei den Zutrittsregeln für Restaurants gibt es eine Änderung: Dort gilt zwar wie bisher «2G zuzüglich Test». Allerdings sind Geboosterte unbegrenzt sowie frisch (zweifach) Geimpfte und frisch Genesene jeweils für drei Monate von der Testpflicht befreit.
Bei Großveranstaltungen im Freien mit maximal 3000 Personen greift nun die «2G zuzüglich Test»-Regelung wie vorher schon für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen. Auch hier gilt: Geboosterte sowie frisch Geimpfte und frisch Genesene müssen keinen Test vorweisen.
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