Wie die Bildungsverwaltung am Freitag (04. Februar 2022) mitteilte, muss ein Schüler nach einem positiven Ergebnis bei den regelmäßigen Schnelltests an den Schulen in die häusliche Isolation, wird an das Gesundheitsamt gemeldet und bekommt von dort eine Bescheinigung. Diejenigen Schüler, mit denen er Kontakt hatte, werden nicht an das Gesundheitsamt gemeldet. Die betroffene Lerngruppe wird aber an fünf Unterrichtstagen getestet (statt im Regelfall drei Mal wöchentlich) und wird weiter in Präsenz in der Schule unterrichtet, solange ihre Testergebnisse negativ sind und keinerlei Symptome auftreten. Wird in der fraglichen Klasse erneut ein positiver Corona-Fall festgestellt, beginnt die Fünftage-Frist für die täglichen Tests von vorn.