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Corona-Maßnahmen
Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus in Berlin. Die offiziellen Informationen des Landes Berlin zum Coronavirus (SARS-CoV-2). mehr
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Ab Samstag gelten (05. Februar 2022) weitere Ausnahmen von einer möglichen Testpflicht im erweiterten 2G-Modell oder 2G Plus-Modell - etwa für frisch geimpfte und genesene Personen.
Der Senat hat am Dienstag eine entsprechende Anpassung der Berliner Infektionsschutzverordnung beschlossen. Die Änderung betrifft unter anderem körpernahe Dienstleistungen, also zum Beispiel den Friseurbesuch oder Kosmetikstudios. Grundsätzlich gilt in diesem Bereich die erweiterte 2G-Regel: Besucher müssen geimpft oder genesen sein. Darüber hinaus gilt entweder eine Maskenpflicht oder eine zusätzliche Testpflicht. Bislang galt eine Ausnahme von dieser nur für geboosterte Personen. Frisch Geimpfte und frisch Genesene müssen ab Samstag für jeweils für drei Monate ebenfalls keinen Test vorlegen.
Außerdem gelten die zusätzlichen Ausnahmen von der Testpflicht auch bei Veranstaltungen und für die Gastronomie. Wie Gesundheitssenatorin Ulrike Gote am Dienstag nach der Sitzung des Senats erläuterte, sei damit jetzt hinfällig, dass frisch Geimpfte und Genesene im Restaurant noch einen Test vorlegen müssten. Ein Grund für die Änderung sei ein die Zusage des Bundes gewesen, dass die Corona-Warn-App in Kürze angepasst und dann den 2G-plus-Status abbilden würde. «Ich weiß leider auch am 1. Februar noch nicht, ob wir tatsächlich in der nächsten oder übernächsten Woche ein Update bekommen werden», kritisierte die Senatorin. Deswegen habe der Berliner Senat entschieden, die «2G zuzüglich Test»-Regelung bereits jetzt umzusetzen.
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