Wohnungsneubauförderung
Bild: Jakob Kamender - Fotolia.com
Eckwerte WFB 2023
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Fördermittel
Öffentliches Baudarlehen (alle Fördermodelle):- Zinsloses Baudarlehen (Fördermodelle 1 und 2)
- Zinsgünstiges Baudarlehen mit 0,5 % Zinssatz (nur Fördermodell 3)
- Mindesttilgung 1,5 % des Darlehensursprungsbetrags
- Verwaltungskostenbeitrag 0,15 % bis 0,6 % (darlehenshöhenabhängig)
- Bis zu 1.800 € pro m² geförderter Wohnfläche
- den Bau von Aufzugsanlagen bei Aufstockungen und Dachgeschossausbauten
- die Errichtung von barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbarer Wohnungen
- die Zertifizierung von Nachhaltigem Bauen
- die Förderung von Ressourcen schonenden Bauweisen und anderen Mehraufwänden im Sinne des § 12 Abs. 2 Wohnraumförderungsgesetz
- die Erreichung eines Energieeffizienzhaus-Standards
Bindungsdauer / Förderzeitraum
- 30 Jahre
Geförderte Wohnflächen bis zu
- 1-Zimmer-Wohnungen 40 m²
- 1½ und 2-Zimmer-Wohnungen 54 m²
- 3-Zimmer-Wohnungen 70 m²
- 4-Zimmer-Wohnungen 82 m²
- 5-Zimmer-Wohnungen 93 m²
- Förderung von zusätzlichen Gemeinschaftsflächen möglich
Fördermodell 1 (Öffentliches Baudarlehen für Neubauten): Baudarlehen abhängig vom Bodenwert
Fördermodell 2 (Öffentliches Baudarlehen für Neubauten zur Schaffung oder Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen): Baudarlehen abhängig vom Bodenwert
Fördermodell 3 (Öffentliches Baudarlehen für Neubauten zur Berücksichtigung von mittleren Einkommen): Baudarlehen abhängig vom Bodenwert
Detaillierte Informationen zu den Förderbestimmungen finden Sie in den Wohnungsbauförderungsbestimmungen 2023 – WFB 2023 –
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WFB 2023
(Verwaltungsvorschriften für die soziale Wohnraumförderung des Miet- und Genossenschaftswohnungsbaus in Berlin 2023)
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WFB 2022 (Archiv – nicht mehr gültig)
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WFB 2019 (Archiv – nicht mehr gültig)
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WFB 2018 (Archiv – nicht mehr gültig)
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WFB 2015 (Archiv – nicht mehr gültig)
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WFB 2014 (Archiv – nicht mehr gültig)
Kontakt
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
IV A 2
Programmleitstelle
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- Tel.: (030) 90173-3822
Herr Dr. Havlin
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