E-Government: Die Strategie

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E-Government eröffnet neue Möglichkeiten des aktiven Austausches zwischen den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt und der öffentlichen Verwaltung. Durch die gezielte Nutzung von elektronischen Informations- und Kommunikationstechnologien werden innovative Wege geschaffen, um die Dienstleistungen und Serviceorientierung der Berliner Verwaltung zeitgemäß weiterzuentwickeln. Der Fokus liegt auf der Etablierung von effizienten und benutzerfreundlichen Prozessen sowie Technologien, die allen Berlinerinnen und Berlinern zugutekommen. Gleichzeitig wird eine zukunftsfähige Ausrichtung Berliner Verwaltung sichergestellt.

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Das E-Government Gesetz ebnet den Weg

Das E-Government-Gesetz Berlin nennt die Bürger- und Unternehmensfreundlichkeit als eines der obersten Ziele für die Digitalisierung der Berliner Verwaltung. Diesem Grundsatz folgend, digitalisiert Berlin solche Verwaltungsabläufe prioritär, die einen hohen Nutzen für die Menschen in unserer Stadt entfalten und oft nachgefragt werden. Der Zugang zur Berliner Verwaltung wird rund um die Uhr ermöglicht. Aber auch für die Beschäftigten entstehen attraktive, zukunftsorientierte Arbeitsplätze, indem Vorgänge von Anfang bis Ende digital bearbeitet werden können.
Durch den Einsatz digitaler Technik und den Möglichkeiten des Internets wird ein wichtiger Beitrag zum Abbau von Bürokratie und zur Modernisierung der Verwaltung geleistet. Basis sind elektronische, fachlichkeitsübergreifende und medienbruchfreie Prozesse. So legt es das E-Government-Gesetz Berlin (EGovG Bln) fest und schafft damit die rechtliche Grundlage der Berliner Digitalisierung.
Sie finden den Gesetzestext hier.

Basisdienste als Grundlage der Digitalisierung

DDie Berliner Verwaltung bietet bei einer steigenden Zahl an Anträgen von Bürgerinnen und Bürgern immer mehr DIenstleistungen auch online an. Formulare müssen immer seltener heruntergeladen werden, sondern können gleich am Bildschirm ausgefüllt, elektronisch signiert und ebenso elektronisch an die Behörde übermittelt werden. Um diesen Prozess auf Seite der Behörden zu unterstützen, entwickelt die Senatskanzlei verschiedene Basisdienste. Diese bilden die Grundlage, um gemeinsam Vorgänge für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen standardisiert und einheitlich zu digitalisieren. Dazu zählen zum Beispiel die Basisdienste Digitaler Antrag, E-Payment oder das Service-Konto.
Da eine einheitliche zeitgemäße technische Ausstattung eine wichtige Grundlage für die reibungslosen Abläufe ist, werden weitere Großprojekte vorangetrieben. Landesweite Bedeutung hat zum Beispiel die Einführung der elektronischen Akte, die Konsolidierung der Serverstruktur des Landes und die Standardisierung der IT-Arbeitsplätze.
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